Hat die RegTP Mist gebaut?

A

Anonymous

Hallo!

Ich lese hier erst seit kurzem mit, aber mich freut besonders die rege Diskussion hier. Jetzt bin ich auf ein merkwürdiges Posting bei Heise
gestoßen:

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=4476319&forum_id=48941

Dadurch animiert, habe ich mal ein wenig recherchiert.

Gemeint ist diese Pressemitteilung:
http://www.regtp.de/aktuelles/pm/02826/

Anscheinend haben die Typen von der RegTP selber gemerkt, dass die in der Vergangenheit etwas anderes behauptet haben. Denn nachdem anscheinend Mainpean (oder warum hat die RegTP das sonst so urplötzlich geändert?) Rechtsmittel eingelegt hat, wurde plötzlich diese Pressemitteilung geändert:

"Diese Pressemitteilung wurde am 29. Oktober 2003 zur Vermeidung von Missverständnissen in Absatz 6 geändert"

Im Google Cache ist die alte Pressemitteilung leider nicht mehr. Aber unter

http://www.internetfallen.de/Dialer/Dialer_09009___/dialer_09009___.html

gibt es die noch.

Vergleicht man die Texte miteinander, fällt auf:

[ALTE VERSION]
"Daher hat die Regulierungsbehörde auch Vorgaben für explizite Zustimmungen gemacht.“ Dies kann z. B. das Eintippen eines Wortes statt eines einfachen Klicks sein oder die Antworten im Zustimmungsdialog sind so gestaltet, dass der nicht voreingestellte Button angeklickt werden muss."

[NEUE VERSION]
"Daher hat die Regulierungsbehörde auch Vorgaben für explizite Zustimmungen gemacht.“ Dies kann z. B. das Eintippen eines Wortes statt eines einfachen Klicks sein."

In dem geänderten Text ist also

"oder die Antworten im Zustimmungsdialog sind so gestaltet, dass der nicht voreingestellte Button angeklickt werden muss."

weggelassen worden.


War dieser Punkt nicht einer der entscheidenden Gründe für die Aktion der RegTP, dass Buttons nicht benutzt werden dürfen? Mainpean hat das ja jetzt eh umgestellt, aber die RegTP scheint hier früher einiges anders gesagt zu haben, als es jetzt verlautet.


Was ich auch nicht verstehe:
Die Bundesregierung schreibt in ihrer aktuellen Stellungnahme

http://www.bundesregierung.de/Nachrichten-,417.524172/artikel/Bundesregierung-bekaempft-den-.htm

was von "3 Euro/Minute". Das muss doch "2 Euro/Minute" heissen, oder?
"3 Euro" waren das doch, bevor der Bundesrat gemeckert hat.


Ich verstehe das alles nicht. Kann mir hier mal jemand helfen, was das alles zu bedeuten hat?

Grübelnder Steffen
 
Steffen K. schrieb:
Hallo!
Ich lese hier erst seit kurzem mit, aber mich freut besonders die rege Diskussion hier. Jetzt bin ich auf ein merkwürdiges Posting bei Heise
gestoßen:
http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=4476319&forum_id=48941

Das Posting bei Heise ist wirklich merkwürdig.

Grundsätzlich sind die Presserklärungen der RegTP für das Verwaltungsverfahren irrelevant.

Es scheint so, daß die RegTP der Mainpean das Nutzungsrecht an den Rufnummern mit Wirkung für die Vergangenheit wegen Verstosses gegen die Auflage, die Nummer nich unter Verstoß gegen geltendes Recht zu nutzen, zurückgnommen hat.

Die Rücknahme ist in zwei Punkten fragwürdig:

1) Verfügungen der RegTP stellen die Rechtsmeinung der RegTP dar. Verstößt die Mainpean gegen solche Verfügungen, liegt eine rechtswidrige Nutzung der Nummer nur dann vor, wenn die RegTP das Gesetz richtig ausgelegt hat. Ergo: Ein Gerichstverfahren hat das Risiko, daß der Rücknahmebescheid aufgehoben wird, wenn das Gericht zu dem Schluß kommt, der Mainpean-Dialer hätte den Anforderungen des TKG entsprochen
2) Die Mainpean kann sich darauf berufen, die RegTP habe ihr Ermessen, ob und in welchem zeitlichen Umfang sie den Zuteilungsbescheid aufhebt, falsch gebraucht. Beliebter Fehler: Behörden machen gerne gar keine oder zu dürftige Ausführungen zur Ermessensausübung.

Die falsche Presseerklärung ist zwar für die Rücknahme an sich nicht relevant. Anstelle der Mainpean würde ich aber mal rein vorsorglich einen Antrag auf Vermögensausgleich nach § 48 III VwVfG stellen. Die falsche Presseerklärung könnte durchaus bei der Mainpean das Vertrauen erweckt haben, daß die Zuteilung trotz entgegenstehender Verwaltungsanweisungen nicht aufgehoben wird. Das kann also zum teueren Boomerang für die RegTP werden.

Ich habe schon mal gepostet, daß eine gerichtliche Klärung sehr wahrscheinlich ist (wobei ja eine gütliche Einigung zwischen Mainpean und RegTP nicht ausgeschlossen ist).

Counselor
 
Die ursprüngliche Formulierung war nicht wirklich falsch, aber fehlinterpretierbar.

Das MWD-Gesetz mit den RegTP-Verordnungen verlangen drei explizite Zustimmungen des Verbrauchers, die unterschiedlich bedeutend sind.

Es geht um den Bezug und den Start des Anwählprogramms sowie um den Start der kostenpflichtigen Verbindung.

Die expliziten Zustimmungen können unterschiedlich sein, die letzte ist die wichtigste. In den Veröffentlichungen wurde generell auf die expliziten Zustimmungen hingewiesen und erklärt, was man darunter zu verstehen hat.

Die explizite Zustimmung zum Bezug erfolgt normalerweise auf einer Webseite. Hier z.B. kann eine Schaltfläche verwendet werden, wenn sie mit ihrer Bedeutung klar ersichtlich und nicht voreingestellt ist. Hier wäre eben ein Eingabefeld nicht erforderlich.

Die Anwahl erfordert ein höheres Maß der Entschiedenheit und braucht den Wechsel zu einem anderen Eingabegerät und die Eingabe einer Zeichenfolge. Das ist genau das, was Programmierer gewöhnlich einsetzen, um flüchtige Fehlbedienungen mit irreparablen Schäden zu vermeiden, siehe "fdisk" aus DOS oder andere Festplatten-Partitionierungswerkzeuge.

So gesehen ist die Veröffentlichung völlig korrekt, sie beschreibt eben auch explizite Zustimmungen zum Bezug des Anwählprogramms. Da wird nur krampfhaft von interessierter Seite ein falscher Bezug hergestellt.

Die Formulierungen in der Verordnung sind in diesem Punkt eindeutig und in der Erklärung auch nicht anders dargestellt.

Man muss es als Geschäftsphilosophie dieses Gewerbes betrachten, Grauzonen möglichst noch selbst zu schaffen und maximal profitabel nutzen zu wollen.

Dietmar Vill
 
Die Entscheidung, dass die 400.000 Dialer nicht den Minimalanforderungen entsprachen, ist so oder so objektiv richtig und bezieht sich nicht nur auf dem Mangel mit der "Ja, weiter"-Schaltfläche.

Ein weiteres Beispiel für gravierende Mängel ist dieses hier. Aus dem Amtsblatt mit den Mindestanforderungen an Anwählprogramme:
4.5 Bei Mehrwertdiensten, die eine grafische Nutzeroberfläche bereitstellen, muss in jedem Fenster dieses Mehrwertdienstes eine permanent und deutlich sichtbare, als "Abbrechen" bezeichnete Schaltfläche bereitgestellt werden. Bei Betätigung dieser "Abbrechen"-Schaltfläche müssen die zugehörigen aktiven Fenster geschlossen und alle damit verbunden Anwendungen und hergestellten Verbindungen abgebrochen werden. Es dürfen auch keine neuen Fenster geöffnet oder Verbindungen hergestellt werden.
Alle Dialer, welche ich bisher gesehen habe, schließen das Fenster mit der ohnehin verschleierten, weil nicht allgemein verständlichen kryptischen Preisinformation und zeigen ein schmales Anwahlfenster mit Fortschrittsbalken ohne irgendwelche Möglichkeiten für den aufwachenden Verbraucher, das Unheil aufzuhalten, außer halt spontan das Telefonkabel zu entfernen.

Insbesondere fehlt die "Abbrechen"-Schaltfläche. Dies ist eindeutig unzulässig.

Insofern ist die kürzlich durchgeführte Entrümpelung der RegTP-DB um 400.000 Dialer in jedem Fall sachlich begründet und notwendig.

Die volle Verantwortung für die Anwählprogramme bleibt zu jedem Zeitpunkt beim Anbieter. Er hat für rechtlich einwandfreie Programme zu sorgen.

Dietmar Vill
 
dvill schrieb:
Die ursprüngliche Formulierung war nicht wirklich falsch, aber fehlinterpretierbar.

Finde ich schon. Denn es wird nicht klar differenziert, was damit gemeint ist. Das, was Du da sagst, ist sicher richtig, aber jeder, der die PM liest, wird denken, dass das für die generelle exlizite Zustimmung gilt.

dvill schrieb:
Das MWD-Gesetz mit den RegTP-Verordnungen verlangen drei explizite Zustimmungen des Verbrauchers, die unterschiedlich bedeutend sind.

Ja, das ist schon richtig, aber selbst in der wörtlichen Rede vom gleichen Tagen des Herrn Kurth (gibt es gleich unter der PM auf der RegTP-Seite) wird das nicht klar.
Ich will hier Mainpean keinesfalls verteidigen (....), aber ich finde das Verhalten der RegTP schon merkwürdig. Vor allem, warum die PM erst jetzt geändert wurde, der Artikel von Sascha über das Problem der expliziten Zustimmung ist doch schon länger her. Da ist man doch schon auf das Problem gestoßen. Jetzt sieht es so aus, als ob die RegTP kalte Füsse bekommen hätte, was unschön wirkt.


dvill schrieb:
Es geht um den Bezug und den Start des Anwählprogramms sowie um den Start der kostenpflichtigen Verbindung.

Wie gesagt, dass ist DEINE (mE zutreffende) Interpretation. Wer sagt aber, dass die Mitarbeiter der RegTP das nicht am Anfang anders gesehen haben. Siehe zB. die PM der Bundesregierung, wo noch immer 3 Euro/Minute steht.


Steffen
 
Ich bin weit davon entfernt, die Erklärungen und Maßnahmen der Behörden insgesamt in dieser Frage gut oder angemessen zu finden.

Noch wird dort nicht wirklich realisiert, dass sie und die Öffentlichkeit hier mit organisierten Mitverdienern zu tun haben, die frei von moralischen Kategorien einen maximalen Gewinn mit dem "Vertrieb" weitgehend wertarmer "Produkte" erzielen wollen. Ein freimütiges Bekenntnis findet sich unter

http://forum.webmart.de/wmmsg.cfm?&id=1464360&t=1682499&m=8763433#8763433

Allein von mir lagern bei der RegTP viele qualifizierte Hinweise auf unzulässige Dialer, offensichtlich ungeöffnet. Die Entrümpelung der 400.000 Dialer hätte bereits nach drei Tagen erfolgen können, nicht nur wegen der "Ja, weiter"-Konstruktion. Hier im Thread finden sich weitere Unzulässigkeiten vieler Dialer bis heute.

Die RegTP ist die beste real existierende Behörde bis heute, aber es gibt das Potential zur Verbesserung.

Dietmar Vill
 
dvill schrieb:
Noch wird dort nicht wirklich realisiert, dass sie und die Öffentlichkeit hier mit organisierten Mitverdienern zu tun haben, die frei von moralischen Kategorien einen maximalen Gewinn mit dem "Vertrieb" weitgehend wertarmer "Produkte" erzielen wollen.

Ich will mir - im Gegensatz zu Dir - keine Meinung zu solchen Dienstleistungen anmaßen. Mir geht es ausschließlich darum, dass niemand durch Dialer betrogen. Wenn jemand Sex will, bitte, soll er den haben. Es ist eben nur so, dass der Verbraucher ausreichend geschützt sein soll vor irgendeinem Missbrauch

dvill schrieb:
Allein von mir lagern bei der RegTP viele qualifizierte Hinweise auf unzulässige Dialer, offensichtlich ungeöffnet. Die Entrümpelung der 400.000 Dialer hätte bereits nach drei Tagen erfolgen können, nicht nur wegen der "Ja, weiter"-Konstruktion. Hier im Thread finden sich weitere Unzulässigkeiten vieler Dialer bis heute.

Was mich interessieren würde: Hast Du mal Deine Punkte an MP oder andere geschickt? Gab es irgendeine Reaktion darauf?

Gruß

Steffen
 
Rechenknecht schrieb:
Auch in diesem Statement ist der Wille zur minimalsten Gesetzeskonformität ersichtlich:

Wir möchten darauf hinweisen, dass wir stets bemüht sind auf der Höhe juristischer Anforderungen zu arbeiten.
Dieses Zitat stammt aus dem offenen Brief der Mainpean.[/quote]

Aber mir ging es doch gar nicht darum, irgendeinen Dialer-Hersteller und schon gar nicht Mainpean zu verteidigen. Ich habe mich nur gefragt, ob hier nicht die RegTP eine ziemlich unrühmliche Rolle gespielt hat.

Neben der unglücklichen Pressemitteilung und der Rede, dann auch die
falsche, aktuelle PM der Bundesregierung. Ich frage mich halt, warum auf deren Seiten so vieles falsch gemacht wird. Und ob das evtl. Konsequenzen für die rechtliche Auseinandersetzung Mainpean <-> RegTP hat.

Tschüss

Steffen
 
Re: Mainpean

Raimund schrieb:
:o
... zur weiteren Information über die Moral der Mehrverdienstlerkumpane:

http://www.dialerfragen.de/showthre...c5d4c0d2&threadid=897&perpage=15&pagenumber=1

Gruß
Raimund

Ich hab mir gerade mal einen Dialer von hxxp://download.service-url.de/?account=Projektxxxxxx mit einer funktionierenden account-ID herunter geladen.

Liebe Admins: Obiger Link funktioniert so nicht!

Ergebnis:

Der Dialer wählt sich (d.h. er versucht :wink: ) nach Eingabe von "O" und "K" ein.

Dabei trennt er ohne Vorwarnung bestehende DFÜ-Verbindungen (in meinem Fall die VPN-Verbindung in mein Firmennetz) und löscht den Verlauf des Internet-Explorers.

Können die Herren Juristen das mal strafrechtlich bewerten bezgl. Computersabotage, Datenveränderung?

Und kann vielleicht mal jemand mit sicherer Umgebung meine Ergebnisse verifizieren? Man muss Projektxxxxxx durch z.B. gifsworld ersetzen, damit man einen Dialer bekommt.

Ich hätte langsam Lust, mal Strafanzeige gegen den Hersteller zu stellen...
 
Information an Regtp wäre angebracht

Es wäre sicherlich angebracht diese Erkenntnisse, insbesondere die ungefragte Verbindungstrennung und Cachelöschung - geeigneten Stellen zur Kenntnis zu bringen.

Sofern das mit der Cachelöschung stimmt ist das nämlich eine ziemliche Frechheit, da es die Nachvollziehung der Dialerherkunft stark erschwert.

Geeignete Stellen wären zB die RegTP, die Verbraucherzentrale, der Heisevelag sowie diverse andere Computerzeitschriften.

Vielleicht würde man sich auch bei dialerun(d)recht dafür interessieren, dort schrieb man ja groß, man möchte bei der Dialerverbesserung behilflich sein.

Wenn dialerun(d)recht seine Aussagen ernst nimmt, dann sollten sie schleunigst auf den Mandanten entsprechend einwirken oder das Mandat niederlegen.
 
Die kreative Kräfte der "kostenloses Zugangstool"-Anbieter versuchen gerade die "ok"-Eingabe umsatzoptimal zu verkaufen. Das könnte sich dann so anhören:
Zielgruppengerecht:

"Nach dem Downloaden (=Herunterladen) des Zugangstools (=Zugangsprogrammes) tippen Sie bitte die Buchstaben O und K ein. Sie finden diese auf Ihrer Tastatur zwischen den anderen Buchstaben (I und P bzw J und L)."

oder schon besser:
"Wenn du Ohne Kosten Handysachen haben willst, gibt das Codewort OK ein!"

Oder: "Willst du Handysachen fein, gib OK hier hinein..."

Hilfreiche Beiträge werden noch gesucht unter

http://dialerfragen.de/showthread.php?s=e4abeb9a0bbdccc358ad2266495f90f3&threadid=904

Dietmar Vill
 
Re: Mainpean

peanuts schrieb:
Ich hab mir gerade mal einen Dialer von hxxp://download.service-url.de/?account=Projektxxxxxx mit einer funktionierenden account-ID herunter geladen.

Dabei trennt er ohne Vorwarnung bestehende DFÜ-Verbindungen (in meinem Fall die VPN-Verbindung in mein Firmennetz) und löscht den Verlauf des Internet-Explorers.

Bei mir wird ungefragt die bestehende Verbindung getrennt.
Der Verlauf des IE bleibt gleich.

Kann es sein, dass Du hier was verwechselst oder bloss Stimmungsmache betreibst?

Warum stellst Du nicht Strafanzeige gegen den Hersteller, Du hast doch den Dialer auf Deinem Rechner in sicherer Verwarnung. Dann stellt sich doch heraus, ob das zutreffend ist, was Du sagst.
 
Re: Mainpean

Anonymous schrieb:
Bei mir wird ungefragt die bestehende Verbindung getrennt.
Der Verlauf des IE bleibt gleich.

Kann es sein, dass Du hier was verwechselst oder bloss Stimmungsmache betreibst?

Warum sollte ich Stimmung machen wollen? Ich habe nur das konkrete Verhalten an meinem Rechner geschildert. Fakt ist, dass der Verlauf komplett leer ist. Allerdings sind davon nicht die "Temporary Internet Files" betroffen.
Warum stellst Du nicht Strafanzeige gegen den Hersteller, Du hast doch den Dialer auf Deinem Rechner in sicherer Verwarnung. Dann stellt sich doch heraus, ob das zutreffend ist, was Du sagst.

Ich werde das Verhalten an einem weiteren sicheren PC weiter untersuchen. Wenn sich heraus stellt, dass Daten gelöscht oder verändert werden, gehen meine Informationen an den StA.
 
Re: Mainpean

peanuts schrieb:
Raimund schrieb:
:o
... zur weiteren Information über die Moral der Mehrverdienstlerkumpane:

http://www.dialerfragen.de/showthre...c5d4c0d2&threadid=897&perpage=15&pagenumber=1

Gruß
Raimund

Ich hab mir gerade mal einen Dialer von hxxp://download.service-url.de/?account=Projektxxxxxx mit einer funktionierenden account-ID herunter geladen.

Liebe Admins: Obiger Link funktioniert so nicht!

Ergebnis:

Der Dialer wählt sich (d.h. er versucht :wink: ) nach Eingabe von "O" und "K" ein.

Dabei trennt er ohne Vorwarnung bestehende DFÜ-Verbindungen (in meinem Fall die VPN-Verbindung in mein Firmennetz) und löscht den Verlauf des Internet-Explorers.

Können die Herren Juristen das mal strafrechtlich bewerten bezgl. Computersabotage, Datenveränderung?

Und kann vielleicht mal jemand mit sicherer Umgebung meine Ergebnisse verifizieren? Man muss Projektxxxxxx durch z.B. gifsworld ersetzen, damit man einen Dialer bekommt.

Ich hätte langsam Lust, mal Strafanzeige gegen den Hersteller zu stellen...


Selten so einen Schwachfug gelesen. Ich empfehle einen Windowslehrgang.

Olle Ulli
 
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