Hanseaten-Dialer: Inkassofirma erleidet Schlappe vor Gericht
Das Verwaltungsgericht Köln hat der Firma Hanseatische Abrechnungssysteme GmbH (HAS), die nach Dialer-Einwahlen Rechnungen für angebliche Erotik-Abonnements verschickt, eine glatte Abfuhr verpasst. Die HAS wollte mit einem Eilantrag gegen das von der Regulierungsbehörde verhängte Inkassoverbot vorgehen. Das Gericht lehnte den vorläufigen Rechtsschutz ab. Verbraucherschutz sei wichtiger als die Interessen der Firma, die Rechnungen für „zivilrechtlich nicht bestehende und nicht durchsetzbare Forderungen“ verschicke.
Die Firma HAS hatte Anfang des Jahres rund 100.000 Rechnungen verschickt, in denen sie von den Empfängern jeweils 69,95 Euro für ein angeblich abgeschlossenes Erotik-Abonnement forderte. Tatsächlich steckte hinter diesen vermeintlichen Abonnements ein illegaler Dialer. Dieser startete beim Klicken von Werbebannern oder bestimmten Buttons auf Internetseiten automatisch und wählte sich über eine Frankfurter Festnetznummer (069) ein. Über Rückverfolgung gelangte die Firma so offenbar an die Adressen der Betroffenen und schickte ihnen die Rechnung ins Haus. Standen die Opfer nicht im Telefonbuch, erhielten sich nach uns vorliegenden Meldungen Anrufe, bei denen unter Vorwänden die Adresse abgefragt wurde. Ende Februar schritt dann die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) gegen dieses dubiose Geschäftsmodell ein. Nachdem sich etliche Betroffene beschwert hatten, verbot sie der HAS mit Bescheid vom 26. Februar 2004 die Rechnungslegung und das Inkasso. Das Verbot galt auch rückwirkend ab 15. August 2003. (Dialerschutz.de berichtete).
Gegen den Bescheid der Regulierer suchte die HAS um einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Köln nach. Doch die Richter lehnten den Antrag jetzt ab. Zur Begründung führten die Richter an, dass das Interesse der Antragstellerin, vorläufig weiterhin Rechnungen erstellen zu können, weniger schwer wiege als das öffentliche Interesse an einem effektiven Verbraucherschutz. Es bestehe kein schutzwürdiges Interesse der Antragstellerin, Rechnungen über „zivilrechtlich nicht bestehende und nicht durchsetzbare Forderungen“ zu erstellen. Die weiteren Rechtsfragen blieben einer Klärung im Hauptsacheverfahren überlassen, so das VG Köln heute in einer Presseerklärung.
Für viele Verbraucher dürfte die Entscheidung der Kölner Richter zumindest eine gewisse Beruhigung darstellen. Denn mit offensichtlich genau der gleichen Masche wie die HAS sorgen derzeit auch eine Firma namens Digital Web Media Limited und eine Firma HFM für Unruhe bei vielen Usern. Auch in diesen Fällen werden nach dem Einsatz von Dialern mit 069, bzw. 01805-Nummern Rechnungen für angebliche Internet-Erotikabonnements versandt (wir berichteten). Mehrere Verbraucherschutzorganisationen - und auch wir - warnen eindringlich davor, die geforderten Beträge von 49 oder 69,95 Euro unbesehen zu bezahlen. Stattdessen sollte gegen die Rechnungen Widerspruch eingelegt werden. Wer sich getäuscht oder betrogen fühlt, sollte sich zudem an die Polizei wenden. Dialer dürfen in Deutschland nur über die Rufnummerngasse 09009 eingesetzt werden. Alle anderen Nummern wie die 0190, aber auch die 069 oder die 01805 sind für Dialereinwahlen unzulässig.
http://www.dialerschutz.de/home/Aktuelles/aktuelles.html
cu,
Sascha
Das Verwaltungsgericht Köln hat der Firma Hanseatische Abrechnungssysteme GmbH (HAS), die nach Dialer-Einwahlen Rechnungen für angebliche Erotik-Abonnements verschickt, eine glatte Abfuhr verpasst. Die HAS wollte mit einem Eilantrag gegen das von der Regulierungsbehörde verhängte Inkassoverbot vorgehen. Das Gericht lehnte den vorläufigen Rechtsschutz ab. Verbraucherschutz sei wichtiger als die Interessen der Firma, die Rechnungen für „zivilrechtlich nicht bestehende und nicht durchsetzbare Forderungen“ verschicke.
Die Firma HAS hatte Anfang des Jahres rund 100.000 Rechnungen verschickt, in denen sie von den Empfängern jeweils 69,95 Euro für ein angeblich abgeschlossenes Erotik-Abonnement forderte. Tatsächlich steckte hinter diesen vermeintlichen Abonnements ein illegaler Dialer. Dieser startete beim Klicken von Werbebannern oder bestimmten Buttons auf Internetseiten automatisch und wählte sich über eine Frankfurter Festnetznummer (069) ein. Über Rückverfolgung gelangte die Firma so offenbar an die Adressen der Betroffenen und schickte ihnen die Rechnung ins Haus. Standen die Opfer nicht im Telefonbuch, erhielten sich nach uns vorliegenden Meldungen Anrufe, bei denen unter Vorwänden die Adresse abgefragt wurde. Ende Februar schritt dann die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) gegen dieses dubiose Geschäftsmodell ein. Nachdem sich etliche Betroffene beschwert hatten, verbot sie der HAS mit Bescheid vom 26. Februar 2004 die Rechnungslegung und das Inkasso. Das Verbot galt auch rückwirkend ab 15. August 2003. (Dialerschutz.de berichtete).
Gegen den Bescheid der Regulierer suchte die HAS um einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Köln nach. Doch die Richter lehnten den Antrag jetzt ab. Zur Begründung führten die Richter an, dass das Interesse der Antragstellerin, vorläufig weiterhin Rechnungen erstellen zu können, weniger schwer wiege als das öffentliche Interesse an einem effektiven Verbraucherschutz. Es bestehe kein schutzwürdiges Interesse der Antragstellerin, Rechnungen über „zivilrechtlich nicht bestehende und nicht durchsetzbare Forderungen“ zu erstellen. Die weiteren Rechtsfragen blieben einer Klärung im Hauptsacheverfahren überlassen, so das VG Köln heute in einer Presseerklärung.
Für viele Verbraucher dürfte die Entscheidung der Kölner Richter zumindest eine gewisse Beruhigung darstellen. Denn mit offensichtlich genau der gleichen Masche wie die HAS sorgen derzeit auch eine Firma namens Digital Web Media Limited und eine Firma HFM für Unruhe bei vielen Usern. Auch in diesen Fällen werden nach dem Einsatz von Dialern mit 069, bzw. 01805-Nummern Rechnungen für angebliche Internet-Erotikabonnements versandt (wir berichteten). Mehrere Verbraucherschutzorganisationen - und auch wir - warnen eindringlich davor, die geforderten Beträge von 49 oder 69,95 Euro unbesehen zu bezahlen. Stattdessen sollte gegen die Rechnungen Widerspruch eingelegt werden. Wer sich getäuscht oder betrogen fühlt, sollte sich zudem an die Polizei wenden. Dialer dürfen in Deutschland nur über die Rufnummerngasse 09009 eingesetzt werden. Alle anderen Nummern wie die 0190, aber auch die 069 oder die 01805 sind für Dialereinwahlen unzulässig.
http://www.dialerschutz.de/home/Aktuelles/aktuelles.html
cu,
Sascha