Hanseaten-Dialer: Ermittlungen in Hamburg konzentriert
Im Fall der so genannten Hanseaten-Dialer werden die bundesweiten Ermittlungen jetzt bei der Staatsanwaltschaft Hamburg konzentriert. Dabei geht es vor allem um die Frage, wie der Rechnungs- und Mahnungsversand von Firmen wie HFM, Digital Web Media Limited und Nesa Inkasso strafrechtlich zu bewerten ist.
Zehntausende Internetsurfer hatten in den vergangenen Wochen und Monaten Rechnungen für angebliche Erotik-Abonnements im Internet erhalten. Kamen die Briefe zunächst von einer Firma namens Hanseatische Abrechnungssysteme (HAS), folgten ihr dubiose Unternehmen mit Namen wie Hamburger Forderung Management GmbH und Digital Web Media Limited nach. Auch diese erklärten den Betroffenen, sie hätten einen 30-Tage-Zugang zu einem Erotikportal abonniert und müssten dafür 69,95 Euro zahlen. Während die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) der HAS mittlerweile Rechnungslegung und Inkasso verbot, sind die anderen Firmen weiter fleißig im Geschäft – und legen sogar nochmal nach. Mittlerweile ist ein neuer Name mit im Spiel: Eine Firma namens Nesa Inkasso GmbH. Diese wurde am 19. April 2004 neu ins Hamburger Handelsregister eingetragen und verschickt nun Mahnungen wegen der angeblich abgeschlossenen Abonnements; als Geschäftsführer firmiert der gleiche Mann, der zuvor bei HFM und Persolvo Inkasso GmbH als Geschäftsführer eingetragen war.
Die Beschwerden von Betroffenen reißen derweil nicht ab. Waren es erst die Rechnungen, die scheinbar aus dem Nichts kamen, sorgen nun die Mahnungen der beteiligten Inkassofirmen für Verunsicherung. Auch die Regulierungsbehörde wird mit Anfragen von Opfern überschwemmt. Dort läuft noch immer die Prüfung, ob und wie man den dubiosen Firmen beikommen kann. Und wohl nicht ganz ohne Hintergedanken weisen die Regulierer in diesem Zusammenhang schon jetzt darauf hin, dass Dialer in Deutschland nur über die Rufnummerngasse 09009 betrieben werden dürfen. Die so genannten Hanseaten-Dialer von Digital Web Media & Co verwenden dagegen Festnetz-Nummern. Wie mehrfach berichtet aktivieren sich diese Dialer offensichtlich schon beim Klick auf bestimmte Banner oder Webseiten und wählen sich dann über ganz normale Telefonnummern ein. Der Trick: Dabei wird die Rufnummer des betroffenen Surfers übertragen. So ist es einfach, an die Adresse für den Rechnungsversand zu kommen. Notfalls wird diese unter einem Vorwand von Call-Centern bei den Opfern telefonisch eingeholt.
So wie Regulierer und Verbraucherzentralen werden aber auch die Polizeidienststellen im gesamten Bundesgebiet mit Anfragen und Anzeigen überschüttet. Nicht nur in Bayern hat man daraus bereits Konsequenzen gezogen. Bei der Staatsanwaltschaft in Hamburg, wo die dubiosen Rechnungs-Firmen ihren Sitz haben, ist mittlerweile ein so genanntes Sammel-Ermittlungsverfahren anhängig. Deshalb schicken die bayerischen Dienststellen die bei ihnen eingegangenen Anzeigen von Betroffenen direkt zu der Hamburger Behörde. Diese ermittelt nach eigenen Angaben wegen des Verdachts des Betruges gegen die Firmen und vor allem gegen mehrere Einzelpersonen, die hinter diesen Firmen stecken. Wie lange die Ermittlungen noch dauern werden, ist unklar.
Die Verbraucherzentralen raten derweil, Rechnungen oder Mahnungen der genannten Firmen ganz genau zu prüfen und vor allem nicht unbesehen zu zahlen. „Auf die Rechnung brauchen die traktierten User nicht zu reagieren. Auch von Mahnschreiben sollte man sich nicht einschüchtern lassen. Erst wenn - was äußerst unwahrscheinlich ist - ein Mahnbescheid ergehen sollte, muss reagiert werden“, heißt es etwa auf den Seiten der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, und weiter: „Wer nicht untätig bleiben möchte, sollte die Zahlung verweigern und die Firma auffordern, einen wirksamen Vertrag über die in Rechnung gestellte Dienstleistung und den Vertragspartner nachzuweisen. Allein die Angabe des Erstzugangsdatums und der registrierten Rufnummern reicht nicht aus. Zudem können sich Verbraucher darauf berufen, dass ein nicht registrierter und nicht gekennzeichneter Dialer vorliegt.“ Einen Leitfaden für Betroffene haben auch Dialerschutz.de und Computerbetrug.de entwickelt. Dieser wird regelmäßig aktualisiert und ist in unserem Forum zu finden.
cu,
Sascha
Im Fall der so genannten Hanseaten-Dialer werden die bundesweiten Ermittlungen jetzt bei der Staatsanwaltschaft Hamburg konzentriert. Dabei geht es vor allem um die Frage, wie der Rechnungs- und Mahnungsversand von Firmen wie HFM, Digital Web Media Limited und Nesa Inkasso strafrechtlich zu bewerten ist.
Zehntausende Internetsurfer hatten in den vergangenen Wochen und Monaten Rechnungen für angebliche Erotik-Abonnements im Internet erhalten. Kamen die Briefe zunächst von einer Firma namens Hanseatische Abrechnungssysteme (HAS), folgten ihr dubiose Unternehmen mit Namen wie Hamburger Forderung Management GmbH und Digital Web Media Limited nach. Auch diese erklärten den Betroffenen, sie hätten einen 30-Tage-Zugang zu einem Erotikportal abonniert und müssten dafür 69,95 Euro zahlen. Während die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) der HAS mittlerweile Rechnungslegung und Inkasso verbot, sind die anderen Firmen weiter fleißig im Geschäft – und legen sogar nochmal nach. Mittlerweile ist ein neuer Name mit im Spiel: Eine Firma namens Nesa Inkasso GmbH. Diese wurde am 19. April 2004 neu ins Hamburger Handelsregister eingetragen und verschickt nun Mahnungen wegen der angeblich abgeschlossenen Abonnements; als Geschäftsführer firmiert der gleiche Mann, der zuvor bei HFM und Persolvo Inkasso GmbH als Geschäftsführer eingetragen war.
Die Beschwerden von Betroffenen reißen derweil nicht ab. Waren es erst die Rechnungen, die scheinbar aus dem Nichts kamen, sorgen nun die Mahnungen der beteiligten Inkassofirmen für Verunsicherung. Auch die Regulierungsbehörde wird mit Anfragen von Opfern überschwemmt. Dort läuft noch immer die Prüfung, ob und wie man den dubiosen Firmen beikommen kann. Und wohl nicht ganz ohne Hintergedanken weisen die Regulierer in diesem Zusammenhang schon jetzt darauf hin, dass Dialer in Deutschland nur über die Rufnummerngasse 09009 betrieben werden dürfen. Die so genannten Hanseaten-Dialer von Digital Web Media & Co verwenden dagegen Festnetz-Nummern. Wie mehrfach berichtet aktivieren sich diese Dialer offensichtlich schon beim Klick auf bestimmte Banner oder Webseiten und wählen sich dann über ganz normale Telefonnummern ein. Der Trick: Dabei wird die Rufnummer des betroffenen Surfers übertragen. So ist es einfach, an die Adresse für den Rechnungsversand zu kommen. Notfalls wird diese unter einem Vorwand von Call-Centern bei den Opfern telefonisch eingeholt.
So wie Regulierer und Verbraucherzentralen werden aber auch die Polizeidienststellen im gesamten Bundesgebiet mit Anfragen und Anzeigen überschüttet. Nicht nur in Bayern hat man daraus bereits Konsequenzen gezogen. Bei der Staatsanwaltschaft in Hamburg, wo die dubiosen Rechnungs-Firmen ihren Sitz haben, ist mittlerweile ein so genanntes Sammel-Ermittlungsverfahren anhängig. Deshalb schicken die bayerischen Dienststellen die bei ihnen eingegangenen Anzeigen von Betroffenen direkt zu der Hamburger Behörde. Diese ermittelt nach eigenen Angaben wegen des Verdachts des Betruges gegen die Firmen und vor allem gegen mehrere Einzelpersonen, die hinter diesen Firmen stecken. Wie lange die Ermittlungen noch dauern werden, ist unklar.
Die Verbraucherzentralen raten derweil, Rechnungen oder Mahnungen der genannten Firmen ganz genau zu prüfen und vor allem nicht unbesehen zu zahlen. „Auf die Rechnung brauchen die traktierten User nicht zu reagieren. Auch von Mahnschreiben sollte man sich nicht einschüchtern lassen. Erst wenn - was äußerst unwahrscheinlich ist - ein Mahnbescheid ergehen sollte, muss reagiert werden“, heißt es etwa auf den Seiten der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, und weiter: „Wer nicht untätig bleiben möchte, sollte die Zahlung verweigern und die Firma auffordern, einen wirksamen Vertrag über die in Rechnung gestellte Dienstleistung und den Vertragspartner nachzuweisen. Allein die Angabe des Erstzugangsdatums und der registrierten Rufnummern reicht nicht aus. Zudem können sich Verbraucher darauf berufen, dass ein nicht registrierter und nicht gekennzeichneter Dialer vorliegt.“ Einen Leitfaden für Betroffene haben auch Dialerschutz.de und Computerbetrug.de entwickelt. Dieser wird regelmäßig aktualisiert und ist in unserem Forum zu finden.
cu,
Sascha