Hammelplage

Könnte ein sog. "Massenverfahren" gem. §§ 17-19 VwVfG sein - viele gleichartige Eingaben werden zusammen gefasst und unter einem Vertreter für alle geführt - ist nicht ganz eine Sammelklage, aber tatsächlich eine Besonderheit im (hier einschlägigen) Verwaltungsrecht.

Und jetzt her mit den Steinen!
 
KatzenHai schrieb:
Könnte ein sog. "Massenverfahren" gem. §§ 17-19 VwVfG sein - viele gleichartige Eingaben werden zusammen gefasst und unter einem Vertreter für alle geführt - ist nicht ganz eine Sammelklage, aber tatsächlich eine Besonderheit im (hier einschlägigen) Verwaltungsrecht.

Und jetzt her mit den Steinen!

Musterverfahren wäre wohl richtiger gewesen. Bei gleichartigen Verfahren wird eines durchgefochten. Für die anderen wurde v ereinbart, dass sie ruhen - Verwaltung erlässt keinen Widerspruchsbescheid, Bürger erheben keine Untätigkeitsklage. Dann nach der Erldigung des Musterverfahrens werden die übrigen Fälle analog entschieden, das spart Prozesskosten.

Der Journalist hat zuviel us-amerikanisches Recht abbekommen.
 
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