Haftung bei Benutzung vom Internet durch Schüler

SirAvalon

Frisch registriert
Hi, also ich habe nun einige Artikel gelesen nur bin ich für meine Situation nicht ganz fündig geworden, kann ich in irgend einer Weis schon die Haftung ganz oder Teilweise abtreten ? durch eine Belehrungs Bogen oder so, also in unserem Fortbildungszentrum (also alles Erwachsene Schüler) können alle das Internet nutzen, was ist nun wenn eine Illegale Downloads oder Handlungen über die Leitung macht ?? wer haftet und wie kann ich das Als geselschafter umgehen (es ist eine GmbH) ??
 
AW: Haftung bei Benuzung vom Internet durch Schülern

Mitstörerhaftung wird aber in der Regel als gegeben behauptet.

Und kritisch besonders im Wiederholungsfall.
 
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