Hacker-Paragraph Straftat????

repi16

Frisch registriert
Hallo zusammen,

ich bin neu und hoffentlich auch richtig hier. Ich habe folgendes Anliegen:

Im April diesen Jahres erhielt unsere Familie eine Vorladung zur Kripo. Wir hatten eine Anzeige dran, da von unserem Netzwerk aus Reisebuchungen und Bestellungen bei diversen Firmen erfolgten, alle zu Lasten einer einzigen Person. Zu diesem Zeitpunkt wussten wir noch nicht, dass unser Netz offen ist und haben auch niemanden in der Nähe unseres Hauses gesehen, der dies getan haben könnte. Ich wusste, ehrlich gesagt, nicht mal, dass sowas geht. Die Kripo ermittelte, dass alles von unserem Anschluss aus ging, wir waren dies jedoch nicht, ich bat denen sogar an, die PCs mitzunehmen. Das Verfahren wurde letzten Endes eingestellt. Nun meine Fragen.

Da der Geschädigte uns als Täter angegeben hat, jedoch eine Einstellung erfolgte, was wird aus den Firmen, bzw. wo kriegen die ihr Geld her? Einzelne Beträge sind schon an Inkassounternehmen verkauft worden, einige Gegenstände wie Blumen usw. sind schon verwelkt usw. Es erfolgten auch schon gerichtliche Mahnverfahren. Die Gesamtsumme beläuft sich auf etliche tausend euro, da viele Reisebuchungen dabei waren. Einiges konnte die Polizei noch stornieren, fallen da Stornokosten an? Da ich den Geschädigten kenne, kann ich mir auch denken, wer es gewesen sein könnte: dessen ehem. Schwiegertochter. Vielleicht war er es aber auch selber und wollte den Verdacht auf uns lenken.

Was wird aus den Firmen, da einige Leistungen schon erbracht worden sind? Muss der Geschädigte dies trotzdem bezahlen, wenn der Verdacht gegen uns sich nicht erhärtet hat und kein anderer Tatverdächtig ist? Wie kommen die Firmen an ihr Geld?

Wie kann ich mein Netzwerk so einrichten, dass kein Anderer drauf zugreifen kann, kenne mich damit nicht so aus. :wall: Ich habe aber gehört, dass WPA2 auch schon geknackt worden sein soll, ist dann doch sinnlos, oder?

Vielen Dank für Ihre Antworten.

Reppi
 
AW: Hacker-Paragraph Straftat????

Die Rechtslage bezüglich der zivilrechtlichen Haftung für Schäden aus Nutzung eines ungesicherten W-Lans ist uneinheitlich.

Internetrecht - haftung-offenes-wlan
Urteil: WLAN-Betreiber haftet nicht für unberechtigte Nutzer - Golem.de

Der Trend scheint eher zu letzterem Urteil (OLG Frankfurt) zu gehen.

Im Streitfall muss hier ein guter Anwalt helfen, am besten jemand, der sich in Telekommunikations-("TK")-Recht auskennt. Zu erfragen bei der Anwaltskammer.

Die WAP2-Verschlüsselung ist nicht 100-%-ig sicher, gilt aber als sehr sicher, wenn folgende Hinweise beachtet werden:

-MAC-Adressen der angeschlossenen Geräte eindeutig zuweisen und nur zugelassenen Geräten Zugang gewähren. Dazu die Bedienungsanleitung des Routers beachten.

-Schlüssellänge des WLAN-Schlüssels nicht zu kurz. Möglichst die vollen möglichen 64 Zeichen nutzen. Das verlängert die Rechenzeit zum Hacken des Schlüssels und vergrößert den Aufwand. Die Hacker wenden sich daher anderen, ungesicherten Netzen zu, wenn sie auf Widerstand stoßen.

Weitere Infos:
WLAN: Netzwerk einrichten mit Sicherheit und Verschlüsselung: computerbetrug.de und dialerschutz.de
http://board.protecus.de/t37966.htm

Die Wahrscheinlichkeit, dass ein gut gesichertes WPA2 geknackt wird, dürfte sehr gering sein.

Wer 100% Sicherheit will, verzichtet auf W-LAN und verkabelt das Netz.
 
AW: Hacker-Paragraph Straftat????

Was wird aus den Firmen, da einige Leistungen schon erbracht worden sind?
Das muss dir ziemlich wurscht sein, da das deren "unternehmerisches Risiko" ist. Im Zeitalter von Internetbestellungen, offenen WLAN, Botnetzen und Zombirechnern ist der Händler der gelackmeierte bei Zahlungsausfall, da der sich ja der neuen Medien als Vertriebsweg bedient. Mit wem letztlich ein Vertrag zu Stande kam, hat der Händler zu prüfen. Hierzu gibt es diverse "Plausibilitätsprüfungen", die jedoch all zu oft nicht in den Bestellvorgang eingebracht werden.
 
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