G'schichtn aus dem Hessenwald...

Telekomunikacja

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Erinnert sich noch einer der werten Leser an mein posting vom 30.7.03? Der thread hieß „Ärger mit Dialer von World Lines GmbH?“ < http://forum.webmart.de/wmmsg.cfm?id=1183105&t=1475184&pg=2&d=90&sr=1 >

Damals ging’s u.a. auch um die Hausbank von Goodlines, Worldlines etc. – die V****bank e.G. Weschnitztal – in? Ja, richtig: 64668 Rimbach.

Ich hatte damals das Vergnügen, unter 06253-9*** mit Frau M*** zu sprechen. Da nicht viel Konkretes bei dem Gespräch herausgekommen ist, hatte ich eine Testreihe mit Überweisungen gestartet, wobei sich herausstellte, dass Firmennamen und Kontodaten beliebig austauschbar waren: Sowohl die Goodlines AG als auch die Netzwelt Plus GmbH erhielten offensichtlich den angewiesenen Betrag, der dem Konto der Wordlines GmbH gutgeschrieben werden sollte. Ebenso verhielt es sich mit dem der Wordlines GmbH angewiesenen Betrag: er wurde anstandslos dem Konto der Goodlines AG gutgeschrieben. In keinem der Fälle veranlasste die Bank eine Rückbuchung.

Zusammen mit dem Verweis auf die Ermittlungen in Sachen «teenXXX-Dialer auf meinem PC» bei der örtlichen Kripo hatte ich damals die V****bank Weschnitztal beim LKA wg. Geldwäsche angezeigt: Es bestünde der Verdacht, dass die Konten der Firmen dazu dienen könnten, unrechtmäßig erlangte Vermögenswerte zu verwahren... und der Bank aufgrund eingehender Berichterstattung in den Medien bekannt gewesen sein dürfte, dass diese unrechtmäßig erlangt worden sind...

Heute kam die erwartete «Antwort» der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Darmstadt (Datum 09.07.07) auf meine auf tönernen Füßen stehende :scherzkeks: Anzeige:

«Das Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen der Volksbank Weschnitztal wegen des Verdachts der Geldwäsche wird eingestellt (§ 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung).
Gründe:
Der Anzeigeerstatter erhebt gegen die Verantwortlichen der Volksbank Weschnitztal den Vorwurf, Konten der Firmen Goodlines AG, Wordlines GmbH und Netzwelt Plus GmbH zu führen. Er vermutet, dass diese Konten dazu dienen, unrechtmäßig erlangte Vermögenswerte zu verwahren.
Im Rahmen der in den ursprünglich geführten Ermittlungsverfahren erfolgten Durchsuchungsmassnahmen konnten keinerlei Hinweise auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten der Firmenverantwortlichen vorgefunden werden. Es mangelt somit an der nach § 261 StGB erforderlichen Vortat um überhaupt abstrakt die Möglichkeit einer strafbaren Geldwäschehandlung begründen zu können.
Das Ermittlungsverfahren war daher einzustellen.»

Ein Versuch war’s wert!

Kann jemand etwas mit dem Passus « Im Rahmen der in den ursprünglich geführten Ermittlungsverfahren erfolgten Durchsuchungsmassnahmen ...» anfangen?
 
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