Ein Update in meinem Fall:
- erste Rechnung von euroliquid über 59 €
- Mahnung mit nunmehr 64 €
- meine Strafanzeige bei der StA Arnsberg; Rücklauf mit Aktenzeichen bereits vorhanden
- böser Brief von euroliquid mit Schufa-Drohung
Das alles innerhalb eines Monats. Ich habe beschlossen nicht mehr zu reagieren und auf Post aus Arnsberg zu warten. Mal sehen, was die sich noch so für Kunststücke einfallen lassen.
:dagegen:
Mal so ein paar Dinge über euroliquid:
Die Firma gibts schon länger und war bis März 2008 völlig unauffällig - normales Inkasso-Geschäft vermutlich. Seit Ende März ist man in Werl plötzlich für die schillernsten Firmen der Nutzlosbranche tätig. Darunter auch sehr bekannte Firmen aus der Schweiz. Und es sind auch "Forderungen" dabei, die schon bei ein bis zwei anderen Inkassofirmen/Anwälten fruchtlos waren. Warum eine Firma pötzlich so einen Weg einschlägt, da kann man nur spekulieren. Vermutlich lockt das große Geld und wer weiß, wie es der Firma vorher ging...
Drohung mit der Schufa: Damit kann man, wenn man belegen kann, dass ein unberechtigter Schufa Eintrag berufliche oder wirtschaftliche Nachteile bewirken wird, durchaus den Spiess umdrehen. Mit einer einstweiligen Verfügung wurde das in anderen Fällen erfolgreich gegen Inkassofirmen oder Inkassoabteilungen gemacht. Wer juristisch vorbelastet oder interessiert ist, mag sich unter http://www.dr-bahr.com/download/ag-mainz-keine-androhung-schufa-84-C-107-06.pdf mal ein entsprechendes Beispiel anschauen. Wenn das genug machen würden, gäb es ein keine Inkassofirma mehr, die mit der Schufa droht. Denn wenn sowas ein paar mal zu oft passiert, wird es teuer (die Kosten der EV drückt man ja dem Antragsgegner aufs Auge) und es kann passieren, das die aufsichtführende Stelle bei zu vielen kassierten EVs über den Entzug der Zulassung nachdenkt.
Strafanzeige: Nichts gegen Staatsanwälte und gegen hier Anwesende schon gar nicht, aber solche Verfahren verlaufen im Regelfall im Sande. Entsprechend lachen alle Beteiligten darüber. Die Inkassofirma selbst kann sich sowieso immer rausreden, da man meist nur im Auftrage handelt. Die kommen eigentlich nur dann wegen Beihilfe zum Betrug dran, wenn es den Auftraggeber mit einem Urteil wegen Betrug erwischt. Mir ist da kein Fall in der jüngeren Geschichte bekannt.
Mit der gleichen Ausrede versucht man auch immer, sich vor einer Auskunft nach BDSG zu drücken - was im Regelfall nicht zulässig ist, da die Tätigkeit des Inkassounternehmens ja eine Weitergabe der Schuldnerdaten nach §28 BDSG erforderlich macht und dadurch immer ein Auskunftsanspruch entsteht.
Was immer gut ist bei Forderungen aus der Nutzlosbranche: Man fordert das Inkassobüro auf, einen Nachweis der Bevollmächtigung und einen Nachweis über die Rechtmäßigkeit der Forderung zu erbringen. Am Nachweis der Rechtmäßigkeit scheitert es ja im Regelfall. Oft verzeichtet man schon auf den Nachweis einer Beauftragung...
Gruß Gucki