Googles Bildersuche darf Minibilder geschützter Werke zeigen

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Bundesgerichtshof: Googles Bildersuche darf Mini-Fotos zeigen - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Netzwelt
Klares Urteil zugunsten von Suchmaschinen: Sie dürfen als Suchergebnisse kleine Vorschaubilder der verlinkten Fotos zeigen. Diese Darstellung verletzt nicht das Urheberrecht, urteilt der Bundesgerichtshof. Konsequenz des überraschenden Urteils: Im Netz müssen Rechteinhaber ihre Werke aktiv schützen.
http://www.focus.de/wissen/wissensc...rch-google-bildersuchmaschine_aid_503309.html
Google darf in der Trefferliste seiner Bildersuchmaschine auch urheberrechtlich geschützte Werke zeigen. Die Urheberrechte der Künstler würden durch die Darstellung der verkleinerten Vorschaubilder nicht verletzt, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Wollten Künstler die Darstellung ihrer Werke vermeiden, müssten sie ihre Internetseite entsprechend absichern.
 
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