AW: 0137-Lockanrufe über Arcor Weihnachten 2006 : Hier melden
Ich habe mal Abgeordnete aus Lippe befragt und schon von der FDP Abgeordneten, Frau Kopp eine erfreulich Antwort vorliegen. Hoffenlich wird das auch so verabschiedet.
Sehr geehrter Herr Kxxxxxxx,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wie Sie selbst festgestellt haben, hat die Bundesnetzagentur, in deren Beirat ich Mitglied bin, ausgesprochen schnell reagiert. Die getroffenen Maßnahmen sind übersichtlich und für jeden gut einsehbar im Internet auf der Seite www.bundesnetzagentur.de veröffentlicht.
Falls ein Anbieter sich nicht an das verhängte Inkassoverbot hält und sich damit rechtswidrig verhält, können sich die Kunden einfach und unbürokratisch unter der Rufnummer 0291 - 99 55 206 bei der Bundesnetzagentur beschweren; diese wird dann entsprechend gegen den Anbieter vorgehen. Insofern stelle ich fest, dass die Bundesnetzagentur ihre Aufgabe einwandfrei und verbraucherfreundlich erfüllt.
Bezüglich der Unterdrückung von Rufnummern durch die CLIP-Funktion scheint es sich um ein technische Frage handeln. Mit Hilfe der am Gerät eingestellten CLIP-Funktion werden die Rufnummern sämtlicher eingehender Anrufe ohne Ausnahme unterdrückt. Falls das nicht funktioniert, müsste der technische Kundendienst des Anbieters bzw. des Herstellers kontaktiert werden.
Das von Ihnen geschilderte Problem wird sich aber in Kürze grundsätzlich lösen. Das gerade geänderte Telekommunikationsgesetz (TKG) enthält in § 66 j folgende Neuregelung:
"Weder als Rufnummer des Anrufers noch als zusätzliche Rufnummer darf eine deutsche Rufnummer für Auskunftsdienste, Kurzwahldienste, Massenverkehrsdienste, Neuartige Dienste oder Premium-Dienste übermittelt werden."
Lockanrufe, bei denen den Opfern ein "Anruf in Abwesenheit" vorgegaukelt wird und im Handydisplay gleichzeitig eine übertragene teure 0137- oder 0900-Nummer eingeblendet wird, sollen damit eingedämmt werden.Das Gesetz liegt derzeit dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung vor und tritt nach der Veröffentlichung in Kraft.
Freundliche Grüße
Gudrun Kopp, MdB
Ich habe mal Abgeordnete aus Lippe befragt und schon von der FDP Abgeordneten, Frau Kopp eine erfreulich Antwort vorliegen. Hoffenlich wird das auch so verabschiedet.
Sehr geehrter Herr Kxxxxxxx,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wie Sie selbst festgestellt haben, hat die Bundesnetzagentur, in deren Beirat ich Mitglied bin, ausgesprochen schnell reagiert. Die getroffenen Maßnahmen sind übersichtlich und für jeden gut einsehbar im Internet auf der Seite www.bundesnetzagentur.de veröffentlicht.
Falls ein Anbieter sich nicht an das verhängte Inkassoverbot hält und sich damit rechtswidrig verhält, können sich die Kunden einfach und unbürokratisch unter der Rufnummer 0291 - 99 55 206 bei der Bundesnetzagentur beschweren; diese wird dann entsprechend gegen den Anbieter vorgehen. Insofern stelle ich fest, dass die Bundesnetzagentur ihre Aufgabe einwandfrei und verbraucherfreundlich erfüllt.
Bezüglich der Unterdrückung von Rufnummern durch die CLIP-Funktion scheint es sich um ein technische Frage handeln. Mit Hilfe der am Gerät eingestellten CLIP-Funktion werden die Rufnummern sämtlicher eingehender Anrufe ohne Ausnahme unterdrückt. Falls das nicht funktioniert, müsste der technische Kundendienst des Anbieters bzw. des Herstellers kontaktiert werden.
Das von Ihnen geschilderte Problem wird sich aber in Kürze grundsätzlich lösen. Das gerade geänderte Telekommunikationsgesetz (TKG) enthält in § 66 j folgende Neuregelung:
"Weder als Rufnummer des Anrufers noch als zusätzliche Rufnummer darf eine deutsche Rufnummer für Auskunftsdienste, Kurzwahldienste, Massenverkehrsdienste, Neuartige Dienste oder Premium-Dienste übermittelt werden."
Lockanrufe, bei denen den Opfern ein "Anruf in Abwesenheit" vorgegaukelt wird und im Handydisplay gleichzeitig eine übertragene teure 0137- oder 0900-Nummer eingeblendet wird, sollen damit eingedämmt werden.Das Gesetz liegt derzeit dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung vor und tritt nach der Veröffentlichung in Kraft.
Freundliche Grüße
Gudrun Kopp, MdB