Das LG Frankenthal (Pfalz) hat in einem Beschluß vom 15. September 2008 den Auskunftsanspruch gegen einen bekannten Internetprovder verneint. Der Antragsteller, der Inhaber der Rechte an einem Computerspiel, wollte von dem Provider die Daten des Inhabers einer IP-Adresse, von der aus das Spiel über eine Tauschbörse verbreitet wurde.
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Gericht verneint Auskunftsanspruch gegen Internetprovider: computerbetrug.de und dialerschutz.de
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