Captain Picard
Commander
http://www.heise.de/newsticker/meldung/88289
Angaben zu Lieferfristen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) müssen derartig genau formuliert sein, dass der Verbraucher ohne Weiteres den genauen Termin errechnen kann. Wendungen wie "in der Regel" seien deshalb bei Verträgen über das Internet unwirksam. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden