Gericht unterbindet Tastendruck-Abzocke (n)

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http://www.heise.de/newsticker/Gericht-unterbindet-Tastendruck-Abzocke--/meldung/106700
Gericht unterbindet Tastendruck-Abzocke
Das Verwaltungsgericht Köln hat heute bestätigt, dass die Weiterleitung per Tastendruck auf eine kostenpflichtige Mehrwertdienste-Rufnummer unzulässig ist. Das Geschäftsmodell "Abzocke per Anruf" funktionierte folgendermaßen: Ahnungslose Kunden wurden angerufen und mit einem angeblichen Gewinn geködert. Um den abzurufen, sollten sie eine Taste auf ihrem Telefon drücken. Taten sie dies, führte das tatsächlich zu einem Gewinn, nämlich für den Anrufer, der den Angerufenen zu einer 0900-Rufnummer weiterleitete und dies über die Telefonrechnung abrechnete.
 
AW: Gericht unterbindet Tastendruck-Abzocke (n)

und noch eine Entscheidung
"Tastendruck"-Telefonwerbung bleibt verboten - onlinekosten.de
Das so genannte Tastendruckmodell bei Telefonwerbung bleibt verboten. Die Weiterleitung von Computeranrufen per Tastendruck auf eine kostenpflichtige Nummer verstoße gegen das Telekommunikationsgesetz und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, befand das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am Mittwoch in einem unanfechtbaren Beschluss.
 
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