Gericht unterbindet Tastendruck-Abzocke (d)

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http://www.heise.de/newsticker/Gericht-unterbindet-Tastendruck-Abzocke--/meldung/106700
Gericht unterbindet Tastendruck-Abzocke
Das Verwaltungsgericht Köln hat heute bestätigt, dass die Weiterleitung per Tastendruck auf eine kostenpflichtige Mehrwertdienste-Rufnummer unzulässig ist. Das Geschäftsmodell "Abzocke per Anruf" funktionierte folgendermaßen: Ahnungslose Kunden wurden angerufen und mit einem angeblichen Gewinn geködert. Um den abzurufen, sollten sie eine Taste auf ihrem Telefon drücken. Taten sie dies, führte das tatsächlich zu einem Gewinn, nämlich für den Anrufer, der den Angerufenen zu einer 0900-Rufnummer weiterleitete und dies über die Telefonrechnung abrechnete.
 
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Und was ist mit der Weiterleitung mittels Codewort?
Die Technik ist halt immer schon etwas weiter als die Gerichte.
 
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http://www.pc-special.net/index.php?option=com_content&task=view&id=684&Itemid=26174
Bei Telefon-Weiterleitung keine unerwartet hohen Gebühren

http://medien-internet-und-recht.de/rss_druckversion_mir.php?mir_dok_id=1591
VG Köln, Beschluss vom 16.04.2008 - Az. 11 L 307/08
"Tastendruckmodelle" - Zur Rechtswidrigkeit der Weiterleitung von Werbeanrufen gegenüber Verbrauchern auf eine kostenpflichtige 0900-Mehrwertdienstenummer durch Tastendruck. Zur Rechtswidrigkeit sog. "Tastendruckmodelle".
 
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"Tastendruck"-Telefonwerbung bleibt verboten - onlinekosten.de
Das so genannte Tastendruckmodell bei Telefonwerbung bleibt verboten. Die Weiterleitung von Computeranrufen per Tastendruck auf eine kostenpflichtige Nummer verstoße gegen das Telekommunikationsgesetz und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, befand das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am Mittwoch in einem unanfechtbaren Beschluss.
 
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