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AW: Gericht: Keine 0190-Zahlungspflicht bei Trojaner auf dem RechnerIch gehe mal soweit, dieses Urteil (in technischer Hinsicht) als klares Fehlurteil zu bezeichnen. OK, es freut mich durchaus, das mal wieder ein 0190 Kläger auf die Nase gefallen ist, aber die Urteilsbegründung ist genau so lächerlich wie die Begründungen vieler Pro 0190 Urteile (User muss Vorsorge treffen ect).Ein Trojaner kann zwar zb die Internetzugangsdaten ausspionieren, aber was hat das mit 0190 Kosten zu tun? Bekomme ich die Internet Zugangsdaten eines Users raus, kann ich mich dann zwar über jeden DSL- bzw Telefonanschluss mit dessen Nutzerdaten einloggen und auf dessen (Internet) Kosten surfen, aber damit kann ich keine 0190 (oder 0900) Umsätze auf dessen Telefonnummer generieren.Oder meint der Kläger mit seinen Ausführungen das Übernehmen des PCs und Fernsteuern des DFÜ Netzwerkes (wie bei einem Botnet)? Das wäre zwar eine technische Möglichkeit, geht aber aus der Urteilsbegründung nicht hervor.
AW: Gericht: Keine 0190-Zahlungspflicht bei Trojaner auf dem Rechner
Ich gehe mal soweit, dieses Urteil (in technischer Hinsicht) als klares Fehlurteil zu bezeichnen. OK, es freut mich durchaus, das mal wieder ein 0190 Kläger auf die Nase gefallen ist, aber die Urteilsbegründung ist genau so lächerlich wie die Begründungen vieler Pro 0190 Urteile (User muss Vorsorge treffen ect).
Ein Trojaner kann zwar zb die Internetzugangsdaten ausspionieren, aber was hat das mit 0190 Kosten zu tun? Bekomme ich die Internet Zugangsdaten eines Users raus, kann ich mich dann zwar über jeden DSL- bzw Telefonanschluss mit dessen Nutzerdaten einloggen und auf dessen (Internet) Kosten surfen, aber damit kann ich keine 0190 (oder 0900) Umsätze auf dessen Telefonnummer generieren.
Oder meint der Kläger mit seinen Ausführungen das Übernehmen des PCs und Fernsteuern des DFÜ Netzwerkes (wie bei einem Botnet)? Das wäre zwar eine technische Möglichkeit, geht aber aus der Urteilsbegründung nicht hervor.