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AW: Gericht: Keine 0190-Zahlungspflicht bei Trojaner auf dem Rechner



....und was ist mit dem physikalischen Ursprung der Session, die dann über die Telefonrechnung des Nutzers erscheint? Das kann wohl kaum sein, wenn man sich von jedem anderen Rechner (anderen Anschlüssen) aus einwählen kann. Mir scheint, dass der Richter das Prinzip "Dialer" nicht verstanden hat. Nur weil einer irgendein schadhaftes Programm auf dem Rechner hat, werden andere Anwendungen in dessen Funktion mit einbezogen? Das ist ja so, wie wenn mein Word plötzlich Texte im Vorschaufenster des nebendran installierten Routenplaner anzeigen würde.


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