Gericht: Dialer-Verbot durch Netzagentur war korrekt

sascha

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Gericht: Dialer-Verbot durch Netzagentur war korrekt

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hat die Rücknahme von Dialer-Registrierungen durch die Bundesnetzagentur als rechtmäßig bestätigt und damit die vorausgegangene Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts (VG) Köln bekräftigt. Mit seiner Entscheidung hat sich das OVG erstmals mit der Problematik der Rücknahme von Dialerregistrierungen befasst. Der Berliner Dialer-Anbieter Intexus erlitt damit zum zweiten Mal eine juristische Schlappe vor Gericht.

Die Netzagentur (früher: Regulierungsbehörde) hatte der Intexus GmbH, der Global-Netcom GmbH und der Consul Info B.V. im April 2004 insgesamt rund 25.000 Dialerregistrierungen rückwirkend entzogen (Dialerschutz.de berichtete). Das bedeutete zugleich, dass User Einwahlen über diese Dialer nicht bezahlen mussten. Denn in Deutschland dürfen nur registrierte 0900-Dialer eingesetzt werden. Intexus kündigte damals an, sich „mit allen rechtlichen Mitteln“ gegen die Maßnahme der Regulierer zur Wehr zu setzen. So geschah es dann auch. Das Unternehmen argumentierte unter anderem damit, dass die Behörde nicht einfach auf Basis von Stichproben Dialer für illegal erklären dürfe – und unterlag vor den Gerichten.

Maßgeblicher Grund für die Rücknahme der Registrierungen durch die Bundesnetzagentur war das Fehlen einer so genannten Wegsurfsperre. Fehlt diese Sperre, werden die Dialer-Verbindungen zur teuren Nummer weiter aufrechterhalten, selbst wenn anschließend kostenfreie oder billigere Internetseiten besucht werden. Zum Schutz der Verbraucher ist dies nach den von der Bundesnetzagentur festgelegten Mindestanforderungen für Dialer nicht erlaubt. Und diese Einschätzung wurde jetzt vom OVG ausdrücklich bestätigt. Die Richter stellten fest, dass das Mehrwertdienste-Gesetz und die so genannten Amtsblattverfügungen der Bundesnetzagentur insbesondere dem Verbraucherschutz, aber auch dem Schutz der seriösen Dialer-Hersteller und Mehrwertdienste-Anbieter dienten. Für den Präsidenten der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, ein erfreuliches Ergebnis: „Grundlage der erfolgreichen Tätigkeit der Bundesnetzagentur auf dem Gebiet der Missbrauchsverfolgung bei Dialern sind vor allem die intensive und gezielte Ermittlungsarbeit der Behörde sowie die präzise juristische Durchsetzung unserer Positionen vor Gericht durch die hausinterne Prozessführung“, erklärte er in einer Pressemitteilung.

In der Konsequenz bedeute die Entscheidung des OVG, dass ein Dialer-Hersteller seine Programme inhaltlich prüfen und die Rechtskonformität in den bemängelten Punkten bei allen Dialern nachweisen müsse, so die Netzagentur. Im Umkehrschluss seien weder die Bundesnetzagentur noch das Gericht verpflichtet nachzuweisen, dass auch die übrigen Dialer gleicher Wirkungsweise nicht rechtskonform sind. Die Bundesnetzagentur sei nach den Entscheidungen des OVG auch nicht verpflichtet, dem Dialeranbieter Nachbesserungsmöglichkeiten für die bemängelten Punkte zu geben.

Im Ergebnis sind damit alle gegen die Bundesnetzagentur bisher von Dialeranbietern angestrengten Gerichtsverfahren erfolglos geblieben. Betroffen von diesen Entscheidungen sind 26.641 Dialer. Diese Dialer gelten als niemals registriert. Laut Netzagentur besteht keine Zahlungspflicht für Verbindungen, die über diese Dialer zustande gekommen sind. Die Entscheidungen (AZ: 13 A 1453/05; 13 A 1454/05) sind unanfechtbar und damit rechtskräftig.

http://www.dialerschutz.de/aktuelles.php?action=output&id=292

cu,

Sascha
 
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