Anbieter kostenloser Wlan-Hotspots müssen ihre Nutzer nicht identifizieren. Das hat das Landgericht München I entschieden. Damit dürfen WLAN-Internetzugänge in Hotels, Gaststätten, Bahnhöfen und Flughäfen weiterhin anonym angeboten werden.
http://www.computerbetrug.de/2012/0...pots-mussen-keine-nutzerdaten-speichern-6532/
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