Devilfrank
Sehr aktiv
Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, gibt aber Anlass zur Hoffnung.
http://www.heise.de/newsticker/data/tig-21.09.02-001/
Gruss Frank
http://www.heise.de/newsticker/data/tig-21.09.02-001/
Gruss Frank
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Mein Wecker ist groß genug für Dich und noch ne Menge anderetechnofreak schrieb:(Geh ich dir auf den Wecker? ) :zunge:
Heiko schrieb:Wieso Hoffnung?
In Deutschland gibts kein case law.
genau umgekehrt... je höher das gericht, dass dieses urteil noch einmal bestätigt, desto öfter würde es herangezogen...DevilFrank schrieb:Wenn jetzt jedoch der beklagte Anbieter nicht in die Revision geht, gewinnt auch dieses Urteil Grundlagencharakter.
War ja zu erwarten.