Gekaufte Kontaktdaten kein Freibrief für telefonische Werbeaktion

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Gekaufte Kontaktdaten kein Freibrief für telefonische Werbeaktion - heise online
Käufer von Kontaktdaten dürfen keine Personen anrufen, ohne vorher zu prüfen, ob die Betroffenen damit einverstanden sind. Das hat nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) das Landgericht Traunstein entschieden (Az.: 7 O 318/08 ). Der vzbv hatte gegen die Firma Wenatex geklagt, die laut Mitteilung zu einer Vertragsstrafe von 5100 Euro verurteilt wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
5000 € sind doch nur ein Trinkgeld für solche Firmen. Da kann man fröhlich weiter nerven.
 
AW: Gekaufte Kontaktdaten kein Freibrief für telefonische Werbeaktion

Man kann annehmen, dass (wahrscheinl.) nur ein Einzelfall zur Entscheidung kam, deshalb die geringe Strafe. Hätte die klagende Partei mehr Geschädigte beigeschafft, wäre die Vertragsstrafe sicher höher ausgefallen.
 
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