A
Anonymous
AMTSGERICHT BOCHUM 70 6 286/03
Unter http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agbochum151003.htm ist zu erfahren, dass die Gegenseite wieder einmal verloren hat.
Die alten Textbausteine der Gegenseiten "ziehen" wohl nicht mehr richtig.
Ein wichtiger Absatz:
Zitat Anfang:
Es reicht nicht aus, dass die Klägerin die Nutzung der Leitung der Zedentin vom Festnetzanschluss des Beklagten aus darlegt. Es reicht ebenfalls nicht aus, dass die Klägerin nunmehr den bisher unbekannten Dritten benennt, dem die Leitung vermietet worden war und die durch den bisher unbekannten Dritten festgelegten Tarife, die den Verbindungen zugrunde gelegen haben sollen, darlegt.
Zitat Ende
Unter http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agbochum151003.htm ist zu erfahren, dass die Gegenseite wieder einmal verloren hat.
Die alten Textbausteine der Gegenseiten "ziehen" wohl nicht mehr richtig.
Ein wichtiger Absatz:
Zitat Anfang:
Es reicht nicht aus, dass die Klägerin die Nutzung der Leitung der Zedentin vom Festnetzanschluss des Beklagten aus darlegt. Es reicht ebenfalls nicht aus, dass die Klägerin nunmehr den bisher unbekannten Dritten benennt, dem die Leitung vermietet worden war und die durch den bisher unbekannten Dritten festgelegten Tarife, die den Verbindungen zugrunde gelegen haben sollen, darlegt.
Zitat Ende