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Anonymous
Der Acoreus AG ist es gelungen mittels patentierter Software einer DSL Einwahl den dazugehörigen Telefonanschluss zu zuordnen.
Damit soll zukünftig DSL-per-Call abgerechnet werden, ohne das sich der Benutzer dafür erst anmelden oder registrieren muss.
Das kommt natürlich frustrierten Dialer Anbieter zu Gute, weil ja immer mehr Benutzer von Schmalbandinternet auf Breitbandinternet umsteigen und dieser Benutzergruppe keinen Dialer unterschieben kann.
Quelle:
http://www.acoreus.de/index.php?id=...ws]=80&tx_ttnews[backPid]=36&cHash=ce2024ef59
Damit soll zukünftig DSL-per-Call abgerechnet werden, ohne das sich der Benutzer dafür erst anmelden oder registrieren muss.
Das kommt natürlich frustrierten Dialer Anbieter zu Gute, weil ja immer mehr Benutzer von Schmalbandinternet auf Breitbandinternet umsteigen und dieser Benutzergruppe keinen Dialer unterschieben kann.
Quelle:
http://www.acoreus.de/index.php?id=...ws]=80&tx_ttnews[backPid]=36&cHash=ce2024ef59
acoreus AG macht erstmalig DSL-by-Call ohne Voranmeldung möglich
Das Düsseldorfer Unternehmen bietet den alternativen DSL-Carriern eine Abrechnungslösung, die den Endkunden die umständliche Registrierung bei DSL-by-Call erspart.
Im Gegensatz zum herkömmlichen Internet-by-Call, das Endkunden per Analog- oder ISDN-Modem nutzen, mussten sich die Endkunden für DSL-by-Call bisher bei entsprechenden Anbietern registrieren. Während Internet-by-Call über die Telefonrechnung abgerechnet werden kann, war dies bislang bei DSL-by-Call nicht möglich.
Dieser Umstand ist jetzt aufgehoben. Die Branchenverbände VATM (Verband der Anbieter für Telekommunikations- und Mehrwertdienste) und Breko (Bundesverband für regionale und lokale Telekommunikationsgesellschaften) haben sich mit der Deutschen Telekom AG jetzt darüber geeinigt, dass die alternativen Carrier nun die so genannten Fakturierungs- und Inkassodienste in einem erweiterten Umfang in Anspruch nehmen können, die über die Deutsche Telekom und andere Teilnehmernetzbetreiber abgewickelt werden.
"In langen Verhandlungen ist es gelungen, einen Kompromiss mit der Deutschen Telekom über den genauen Umfang dieses Inkasso- und Fakturierungsregimes zu vereinbaren. Denn über die Abrechnung entscheidet sich die Zukunft des deutschen Telekommunikationsmarktes“, erklärt Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM. Innerhalb dieser Verhandlungen wurde vor allem die Anwendbarkeit des Fakturierungs- und Inkassoregimes erweitert. Galten die Regelungen bisher vorwiegend für das Fakturieren und das Inkasso von Einzelverbindungen im Call-by-Call und Internet-by-Call, wurden jetzt auch zum Beispiel Minutenkontingente für Pauschalangebote innerhalb des Telekommunikationssegments, der Kauf von Theaterkarten per Telefon, insbesondere aber auch das DSL oder der Kauf von digitalem Content in das „Regime“ integriert.
Basis der jetzt errungenen Vertragsgrundlagen bildete das bereits 1997 verabschiedete Telekommunikationsgesetz (TKG), das unter anderem eine Klausel für die Zugangsverpflichtung regelt. Damit wurde der Deutschen Telekom AG vom damaligen Bundesministerium für Post und Telekommunikation die Verpflichtung auferlegt, bereits ab dem 01.01.1998 die Abwicklung des Abrechnungsweges bis zum Endkunden hin auch für die alternativen Netzbetreiber bereit zu stellen. Dieses so genannte „Offline-Billing Regime“ machte den Erfolg von Geschäftsmodellen wie Call-by-Call oder Internet-by-Call erst möglich und kann jetzt endlich auch auf die DSL-Technologie erweitert werden.
Dabei hätte ein früherer Marktstart allen Beteiligten gut getan.
Denn die alternativen DSL-Anbieter hatten bisher nur eine einzige Möglichkeit ihre DSL-by-Call-Angebote auf den Markt zu bringen: die eigene Rechnungsstellung selbst aufzubauen. „Da aber die Nutzung von DSL-by-Call in der Regel nur sehr kurze Online-Zeiten mit sich bringt - bei einer längeren Nutzung wäre für den Endkunden eine Flatrate die deutlich günstigere Variante - entstehen dadurch meist geringwertige Forderungen. Die wiederum stehen in keinem Verhältnis zu dem Kostenaufwand einer eigens dafür entwickelten Rechnungsstellung“, erklärt Omar Khorshed, Vorstandsvorsitzender der acoreus AG.
Trotzdem haben - um nicht Marktchancen zu verpassen - einige DSL-Carrier ihre Rechnungsstellung in Eigenregie abgewickelt, konnten den Endkunden aber den umständlichen Registrierungsprozess nicht ersparen. Die Abrechnungslösung von acoreus macht nun möglich, was selbst nach der Überwindung der regulatorischen Hürden bisher technisch fast unlösbar schien. Durch ein hoch automatisiertes spezielles Verfahren kann die Identifizierung der Anschlussrufnummer des Endkunden – in der Fachbranche auch „Customer Line Identification“ genannt – ermittelt werden, ähnlich dem Verfahren bei Call-by-Call kann der Endkunde somit die entsprechende Abrechnung erhalten und muss sich nicht bei jedem entsprechenden Provider extra registrieren.„ Eine solche Abrechnungslösung wird im Markt nur von der acoreus AG angeboten und ist bereits beim Patentamt angemeldet“, sagt Khorshed.