A
Anonymous
Hallo,
meine 15jährige Tochter hat seit einiger Zeit in einem Gästebuch gepostet, dass ähnlich einem Forum für Diskussionen rund um die Formel 1 genutzt wird. Man muss sich nicht anmelden, verwendet ein Pseudonym und kann einen Link auf seine eigenen Inernetseiten veröffentlichen. Im Gästebuch ist man sehr auf einen Fahrer fixiert, meine Tochter teilt diese Meinung nicht. Zunächst erhielt Sie vom Seitenbetreiber eine Rüge wegen Verstoß gegen die Netiquette (eigentlich hat sie nur auf ihrer Meinung beharrt). Dann wurden ihre Postings mit einem Link auf Dialerseiten ergänzt, der Link findet sich bei ihren Postings immer kurz nach dem Abschicken des Beitrages. Kontollen ihres Computers mit Adaware und Search & Destroy ergaben einen sauberen Computer. Diese beiden Programme habe ich erst installiert, der Rechner war somit bis auf einige Cookies hinter unserer Firewall sauber. Der Seitenbetreiber unterstellt nun im Forum, sie hätte mit voller Absicht Dialer installiert, damit das Forum geschlossen wird. Einträge von mir, mit dem Tipp doch einen Zugangsschutz zu installieren, werden sofort aus dem Gästebuch gelöscht. Meiner Tochter wurde Gästebuchverbot erteilt. Daraufhin verwendete sie ein anderes Synonym und teilte im Text mit, wer sich hinter diesem Synonym verbirgt. Sofort ist erneut der Link auf die Dialerseiten da. Als ich daraufhin gerade ein Schreiben an die Geschäftsleitung des deutschen Seitenbetreibers erarbeiten will, erhalte ich einen Anruf aus den Reihen des Seitenbetreibers. Meine Frage, ob es sich beim Anrufer um den Administrator handelt, der meine Tochter beschuldigt hat, wird verneint. Er sei aber der Projektleiter. Alle Einträge meiner Tochter wurden von diesem Projektleiter/Administrator gelöscht. Einzig die Beschuldigung (Dialerverbreitung) ist noch zu finden. Meine Aufforderung, anhand der Logfiles zu prüfen, wer an den Einträgen geändert hat, wird (aus Zeitgründen) abgelehnt. Man sehe es aber als Beweis für die Urheberschaft an den Dialerlinks an, dass beim Posting mit dem zweiten Synonym erneut der Link vorhanden war.
Man könnte das Gästebuch zukünftig meiden, das Hausrecht des Betreibers der öffentlichen Seite erkennen wir natürlich an, aber als Gast (im Gästebuch) sollte man auch nicht so einfach beschuldigt und verurteilt werden können. Sind hier rechtliche Schritte einzuleiten?
mfg Gast
meine 15jährige Tochter hat seit einiger Zeit in einem Gästebuch gepostet, dass ähnlich einem Forum für Diskussionen rund um die Formel 1 genutzt wird. Man muss sich nicht anmelden, verwendet ein Pseudonym und kann einen Link auf seine eigenen Inernetseiten veröffentlichen. Im Gästebuch ist man sehr auf einen Fahrer fixiert, meine Tochter teilt diese Meinung nicht. Zunächst erhielt Sie vom Seitenbetreiber eine Rüge wegen Verstoß gegen die Netiquette (eigentlich hat sie nur auf ihrer Meinung beharrt). Dann wurden ihre Postings mit einem Link auf Dialerseiten ergänzt, der Link findet sich bei ihren Postings immer kurz nach dem Abschicken des Beitrages. Kontollen ihres Computers mit Adaware und Search & Destroy ergaben einen sauberen Computer. Diese beiden Programme habe ich erst installiert, der Rechner war somit bis auf einige Cookies hinter unserer Firewall sauber. Der Seitenbetreiber unterstellt nun im Forum, sie hätte mit voller Absicht Dialer installiert, damit das Forum geschlossen wird. Einträge von mir, mit dem Tipp doch einen Zugangsschutz zu installieren, werden sofort aus dem Gästebuch gelöscht. Meiner Tochter wurde Gästebuchverbot erteilt. Daraufhin verwendete sie ein anderes Synonym und teilte im Text mit, wer sich hinter diesem Synonym verbirgt. Sofort ist erneut der Link auf die Dialerseiten da. Als ich daraufhin gerade ein Schreiben an die Geschäftsleitung des deutschen Seitenbetreibers erarbeiten will, erhalte ich einen Anruf aus den Reihen des Seitenbetreibers. Meine Frage, ob es sich beim Anrufer um den Administrator handelt, der meine Tochter beschuldigt hat, wird verneint. Er sei aber der Projektleiter. Alle Einträge meiner Tochter wurden von diesem Projektleiter/Administrator gelöscht. Einzig die Beschuldigung (Dialerverbreitung) ist noch zu finden. Meine Aufforderung, anhand der Logfiles zu prüfen, wer an den Einträgen geändert hat, wird (aus Zeitgründen) abgelehnt. Man sehe es aber als Beweis für die Urheberschaft an den Dialerlinks an, dass beim Posting mit dem zweiten Synonym erneut der Link vorhanden war.
Man könnte das Gästebuch zukünftig meiden, das Hausrecht des Betreibers der öffentlichen Seite erkennen wir natürlich an, aber als Gast (im Gästebuch) sollte man auch nicht so einfach beschuldigt und verurteilt werden können. Sind hier rechtliche Schritte einzuleiten?
mfg Gast