Für alle tobwütigen Juristen

KatzenHai

Scyliorhinus stellaris
Akademische Streitfrage, die gestern beim Seminar mit Studierenden aufkam:

Kann ein Hersteller/Händler wirksam einen Eigentumsvorbehalt an einem Herzschrittmacher vereinbaren?

:wink:
 
KatzenHai schrieb:
Akademische Streitfrage, die gestern beim Seminar mit Studierenden aufkam:

Kann ein Hersteller/Händler wirksam einen Eigentumsvorbehalt an einem Herzschrittmacher vereinbaren?

:wink:

Erinnert mich an A schlägt B einen Nagel in den Kopf. Frage: Wem gehört der Nagel?


Jetzt zur ernsten Frage: Ja. Da ab er der Besitz übertragen wurde, würde ich die Frage nicht über das Eigentum, sondern besitzrechtlich lösen, also kein § 985 BGB, wenn Leibchen oder Leben in Gefahr falls Wegnahme vollzogen würde. Recht zum Beitz ist dann stärker.
Aber anders wenn der Schrittmacher durch einen anderen ersetzt wird oder post mortem.....
 
Solange noch nicht mit Körper verbunden ist der Eigentumsvorbehalt ja unproblematisch :wink:
Sobald Herzschrittmacher installiert:
Körper und fest mit dem Körper verbundene Teile sind keine Sachen i.S.d.Gesetzes. Nur an Sachen kann man Eigentum haben. Also ist der Eigentumsvorbehalt ebenso wies Eigentum futsch.

Spannende Frage: Wer erwirbt Eigentum wenn das Teil wieder ausgebaut wird. Lebts alte Eigentum wieder auf oder gehörts dem Spender weils ja von ihm abgetrennt wurde?

Teleton
 
Teleton schrieb:
Spannende Frage: Wer erwirbt Eigentum wenn das Teil wieder ausgebaut wird. Lebts alte Eigentum wieder auf oder gehörts dem Spender weils ja von ihm abgetrennt wurde?

Hmmm, hängt das nicht an der Frage, was davor durch die Operation eigentlich passiert ist? Erst war´s ne Sache, und jetzt ist es ein Körperteil. Was ist da - juristisch gesehen - geschehen? Eine Transsubstantiation?
 
Ich glaube, das Eigentum am Schrittmacher bleibt und nur der Besitz ist futsch, auch post mortem, weil der Schrittmacher nach Einbau keine Sache mehr ist.
Beispiel: Jemand, hochverschuldet, Offenbarungseid geleistet, 10000 Gläubiger am Ars.., kein Bargeld, geht im Lokal essen und bezahlt hinterher nicht.... Ob der Wirt sein Geld wohl bekommt?

Gruß wibu
 
Wie wird eigentlich der Einbau und das Material eines Herzschrittmacher abgerechnet? Zahlt die Kasse/der Patient das Gerät oder ist das nur eine Art Leasing mit einer Laufzeit, die nach dem Ableben des Patienten endet?
 
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