Wer für seine Versteigerung bei Ebay ein fremdes Bild verwendet, kann zu Recht abgemahnt werden und muss Schadensersatz zahlen. Das hat das Brandenburgische Oberlandesgericht entschieden.
Fremdes Foto verwendet: Ebay-Kunde verurteilt: computerbetrug.de und dialerschutz.de
Fremdes Foto verwendet: Ebay-Kunde verurteilt: computerbetrug.de und dialerschutz.de