Frage über Hausaufgaben.de(Hilfe!!!!)

A

Anonymous

ich habe mal Hausaufgaben.de besucht und das ''OK'' beim Telefonwahlen gedrückt und noch ein Programm heruntergeladen . Ich weiss nun nicht, ob es wirklich gewählt ist ? muss ich dafür bezahlen ?
ich weiss eigentlich gar nicht ,dass ein ''OK '' bedeutet geld zu bezahlen.
Jetzt habe ich das Programm schon abgelöscht ,aber bin noch nicht sicher,
ob alles erledigt ist. Und in den letzten Tagen bekomme ich viele komische Email mit Virus ,aber ich öffnete es nicht .

Was kann ich nun tun ? Kann jemand mir helfen[/b]
 
1. Einmal OK bedeutet noch nicht "Zahlen" - das passiert bei diesem Dialer erst nach dem dritten OK.

2. Trotzdem liegt der Dialer jetzt wohl zumindest auf der Festplatte und sollte gelöscht werden.
Falls der IE mit Active X benutzt wurde, wohl im Windows-Unterordner "Downloaded Program Files" (dortige Dateien mit Rechtsklick prüfen).
Ansonsten könnte auch ein neuer Ordner im Windows-Verzeichnis entstanden sein (AFAIK irgendwas mit c und drei weiteren Buchstaben).

3. Spam- oder Virenmails können damit eigentlich nichts zu tun haben. Der Dialerseite wird keine Mailadresse gemeldet.
 
@lilian

Dein Virusproblem solltest Du separat betrachten. Zur Zeit grassiert der Wurm NETSKY, welcher sich unter "befreundeten" Email-Adressen bei Dir einschleicht. Meist erkennbar an dem Betreff "Your document/picture/...".

Hier im Forum gibt es im Themenbereich "Viren" sicher Hilfe, wenn Du Dein Problem dort genauer beschreibst.
 
lilian schrieb:
ich habe mal Hausaufgaben.de besucht und das ''OK'' beim Telefonwahlen gedrückt und noch ein Programm heruntergeladen . Ich weiss nun nicht, ob es wirklich gewählt ist ? muss ich dafür bezahlen ?

Ich vertrete hier den Standpunkt, dass eine an Dich gerichtete Forderung (irgendeinen Betrag x zu zahlen) jedenfalls voraussetzen wuerde, dass dieser Jemand etwa einen vertraglichen Verguetungsanspruch in dieser Hoehe gegen Dich haben muesste. Ein solcher vertraglicher Anspruch auf (D)eine Gegenleistung wuerde aber erst dann durch seine Leistungserbringung entstehen koennen, falls dieser Jemand damit Euren "Vertrag" (d.h. eine zwischen Euch getroffene Vereinbarung ueber die entgeltliche Erbringung der fraglichen Leistung) erfuellen wuerde. Dieser Jemand duerfte seine Leistung (welche auch immer das sein mag) aber erst dann in der berechtigten Vorstellung erbringen, damit eine (durch vertragliche Vereinbarung begruendete) Verpflichtung zu erfuellen und so einen Anspruch auf die vereinbarte Gegenleistung in Form einer(moeglicherweise stillschweigend vereinbarten) Verguetung zu erwerben, falls er von einem "Vertragsschluss" ausgehen duerfte.

ABER:

Wer sich wie dieser Hausaufgaben-Dealer zum Abschluss von Vertraegen (ueber die Erbringung irgendwelcher (Dienst-)Leistungen) eines "Teledienstes" bedient, der hat als e-commerce-Unternehmer sicherzustellen, dass

- seine Kunden rechtzeitig vor Abgabe einer Bestellung klar und deutlich darueber infoermiert wurden, WIE der Vertrag zustandekommt,

- dass seine Kunden Eingabefehler korrigieren koennen und darauf hingewiesen wurden, dass und wie sie diese Korrekturmoeglichkeiten benutzen koennen,

- dass seine Kunden saemtliche besonderen Vertragsbestimmungen (wozu wohl auch der Preis gehoert), allgemeine Gesschaeftsbedingungen sowie Selbstverpflichtungen (z.B. Verhaltenskodizes eines Mehrwert-Anbieterverbandes, z.B. FST e.V.) abrufen und abspeichern koennen.

lilian schrieb:
ich weiss eigentlich gar nicht ,dass ein ''OK '' bedeutet geld zu bezahlen.

Meiner Auffassung nach kann von Dir auch nur derjenige e-commerce-Unternehmer eine vertraglich begruendete Verguetung in Hoehe x einfordern (wenn er auf Deinen "OK"-Klick hin irgendeine Leistung erbringt), der ein schutzwuerdiges Vertrauen fuer sich in Anspruch nehmen duerfte, ein von Deinem Rechneranschluss aus empfangenes "Klick"-Signal als den Ausdruck Deines "auf die Schliessung eines Vertrags ueber die Erbringung bestimmter Leistungen zu bestimmten (Preis-)Bedingungen gerichteten Willens" auffassen zu duerfen.

Ich meine, dass sich ein e-commerce-Unternehmer fruehestens dann auf eine solche Schutzwuerdigkeit seines Vertrauens (in die Bedeutung eines empfangenen "OK"-Klick-Signals als bewusst gewollte Bestellung entgeltpflichtiger Leistungen) beruefen koennte, wenn er nachweisen kann, dass er in diesem konkreten Einzelfall seinen oben beschriebenen e-commerce-Anbieterverpflichtungen nachgekommen ist.

Vernueftigerweise wird niemand ernsthaft die Ansicht vertreten koennen, dass der Nachweis im Einzelfall schon damit als erbracht gelten koennte, dass der Unternehmer auf eine Selbstverpflichtung, oder auf ein Versprechen - etwa einer (Registrierungs-)Behoerde gegenueber -hinweist, zukuenftig diese Vorschriften einhalten zu wollen.

Derzeit hat die Dialer-Registrierung nur die Bedeutung der Registrierung eines Versprechens (dass die Absicht besteht, bei in Aussicht genommenen e-commerce-Vertragsabschluessen die gesetzlichen Vorgaben einhalten zu wollen). Weder wird vor der Registrierung die Ernsthaftigkeit geprueft, noch kann mit der Registrierung die zukuenftige Einhaltung sichergestellt werden.

gal.
 
Gast lilian ist ein kleiner, aber verhängnisvoller Fehler unterlaufen: Sie hat ganz offensichtlich nicht hausaufgabe.de besucht, sondern hausaufgaben.de. Darauf haben uns heute die Betreiber der Seite hausaufgabe.de per Mail hingewiesen. Zitat:

(...)wird behauptet, hausaufgabe.de sei dialer-belegt. Dies ist nicht der Fall. Das Projekt bietet ca. 7.000 kostenlose Hausaufgaben und Referate und war auch in der Vergangenheit niemals mit einem Dialer belegt. Gemeint ist vermutlich das Projekt hausaufgaben.de (Plural!).

Ihr Team von
http://www.hausaufgabe.de

Ich gebe diesen Hinweis hier gerne wider, habs korrigiert und bitte dies bei den Diskussionen zum Thema zu beachten.

cu,

Sascha
 
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