Foto-Klau im Internet ist kein Kavaliersdelikt. Das zeigt einmal mehr ein Gerichtsurteil. Das Landgericht Düsseldorf entschied jetzt, dass ein Foto-Dieb gleich doppelten Schadensersatz zahlen muss, wenn er ein fremdes Bild ohne Nennung des Urhebers verwendet.
Foto-Klau im Internet: Täter muss doppelten Schadensersatz zahlen: computerbetrug.de und dialerschutz.de
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