Forenregeln - Zensur

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Darf ein Forenbetreiber in den Forenregeln behaupten es kämen Befürworter wie auch Gegner zu Wort, dann aber die eine Seite knallhart zensieren (Beiträge willkürlich löschen, keine Freigabe ohne vorherige Überprüfung durch den Moderator etc.) und im Grunde fast nur die andere Seite zu Wort kommen lassen?

Damit erzeugt der Forenbetreiber fälschlicherweise den Anschein, das Forum sei Objektiv, was es jedoch nicht ist. Gibt es keine Möglichkeit gegen diese Irreführung vorzugehen und den Betreiber zu verpflichten offenzulegen, dass kritische Beiträge zu seinen Thesen zensiert und gelöscht werden und das es desshalb im Grunde nur als einseitiges Diskussionsforum für die eine Seite gedacht ist?
 
AW: Forenregeln - Zensur

Das Thema ist so alt wie das Internet :wall: Derjenige, der sich nicht "verstanden" fühlt zieht gleich vom Leder, Stichwort Willkür.
Meine Erfahrung mit dem Forum, eine sachliche Diskussion, auch kontrovers, wird hier gerne gesehen.
 
AW: Forenregeln - Zensur

Darf ein Forenbetreiber in den Forenregeln behaupten es kämen Befürworter wie auch Gegner zu Wort, dann aber die eine Seite knallhart zensieren (Beiträge willkürlich löschen, keine Freigabe ohne vorherige Überprüfung durch den Moderator etc.) und im Grunde fast nur die andere Seite zu Wort kommen lassen?

Damit erzeugt der Forenbetreiber fälschlicherweise den Anschein, das Forum sei Objektiv, was es jedoch nicht ist. Gibt es keine Möglichkeit gegen diese Irreführung vorzugehen und den Betreiber zu verpflichten offenzulegen, dass kritische Beiträge zu seinen Thesen zensiert und gelöscht werden und das es desshalb im Grunde nur als einseitiges Diskussionsforum für die eine Seite gedacht ist?
Um welches Forum gehts denn überhaupt?
 
AW: Forenregeln - Zensur

Darf ein Forenbetreiber in den Forenregeln behaupten es kämen Befürworter wie auch Gegner zu Wort, dann aber die eine Seite knallhart zensieren (Beiträge willkürlich löschen, keine Freigabe ohne vorherige Überprüfung durch den Moderator etc.) und im Grunde fast nur die andere Seite zu Wort kommen lassen? ...
Ja, denn er bestimmt die Tendenz.

Und komme mir keiner mit Art. 5 GG der gilt nur gegen die Obrigkeit, also nur die Obrigkeit darf keine Zensur üben. Privat Herausgeber von Zeitungen, Radiosendungen, Fernsehsendern und auch Internet-Foren schon, übrigens wegen der Veröffentlichungsfreiheit können die sich sogar auf Art. 5 GG berufen.

Artikel 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
 
AW: Forenregeln - Zensur

Darf ein Forenbetreiber in den Forenregeln behaupten es kämen Befürworter wie auch Gegner zu Wort, dann aber die eine Seite knallhart zensieren (Beiträge willkürlich löschen, keine Freigabe ohne vorherige Überprüfung durch den Moderator etc.) und im Grunde fast nur die andere Seite zu Wort kommen lassen?

Damit erzeugt der Forenbetreiber fälschlicherweise den Anschein, das Forum sei Objektiv, was es jedoch nicht ist. Gibt es keine Möglichkeit gegen diese Irreführung vorzugehen und den Betreiber zu verpflichten offenzulegen, dass kritische Beiträge zu seinen Thesen zensiert und gelöscht werden und das es desshalb im Grunde nur als einseitiges Diskussionsforum für die eine Seite gedacht ist?

Da gibts ne ganz einfach Lösung: Schreib in jenem Forum einfach unter jeden deiner Beiträge deine ladungsfähige Anschrift, bzw. teile diese dem Betreiber mit. Dann kann der Betreiber nämlich einfach jegliche zivilrechtlichen Ansprüche Dritter (kostenpflichtige Abmahnung, Schadensersatzanspruch, Unterlassungserklärung, Übernahme der gegnerischen Anwaltskosten im vierstelligen Bereich etc.) direkt an dich weiterleiten. Und für Strafrechtliche gilt das gleiche: Bei Ermittlungsverfahren können sich die Behörden dann einfach an direkt an dich wenden. Und schon gibts keine "Zensur" mehr. So einfach ist das...
 
AW: Forenregeln - Zensur

Auch ein Forenbetreiber sollte uneingeschränkt von seinem Hausrecht Gebrauch machen können (müssen), Gäste haben sich überall an Regeln zu halten und das ist nicht nur eine Frage des Anstands. Niemand darf gezwungen sein den eigenen Kopf für die Hirnausblasungen Anderer hinzuhalten.
 
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