Forderungen der Nexnet mbH (viel Text)

derschreier

Frisch registriert
Folgender Sachverhalt:

Heute hat meine Freundin, die mit mir im gleichen Haushalt wohnt, eine Mitteilung vom Gerichtsvollzieher im Briefkasten gefunden. Der Inhalt ist in etwa der, daß der Gläubiger „Nexnet mbH“ (Telekommunikationsdienste – einschlägig bekannt, scheinbar sind mehrere Verfahren gegen diese Firma anhängig) einen vollstreckbaren Schuldtitel übergeben hat....und eine Vollstreckung beauftragt hat. Da er heute niemanden angetroffen hat, wird er am morgigen Tage wieder vorsprechen...danach richterlicher Beschluss...öffnen mit Handwerker, etc... (ist ein Standardvordruck). Der Betrag beläuft sich auf ca. 1100,- EURO.

Meine Freundin hat nie einen Vertrag mit dieser Firma abgeschlossen, sie hatte noch nie einen eigenen Telefonanschluss (Handy ausgenommen) - diese lief immer über mich. Sie ist lediglich AOL-User (läuft über meinen PC und meinen Telefonanschluss) Sie bzw. wir erhielten niemals eine Rechnung, Mahnung, Mahnbescheid etc. von dieser Firma.

Vor einem Jahr gab es einen ähnlichen Vorgang: Das Inkassobüro Orkas in Mainz wollte auf Grund einer Forderung einer „TELIX AG“ 680,- EURO einfordern. Aufgrund dieser „letzten Zahlungsaufforderung“ schrieb sie, daß sie nie einen Vertrag mit dieser Firma abgeschlossen hat, eine Rechnung erhalten hat, nie selbst einen eigenen Telefonanschluss besessen hat... Als Antwort kam, daß eine Forderung gegen einen Person mit dem gleichen Namen besteht, die in der gleichen Stadt aber in ganz anderen Straße wohnt. Falls es diese namensgleiche Person jemals gab, scheint sie nun unbekannt verzogen zu sein und die Brüder haben ihre Adresse vom Einwohnermeldeamt. Auf ihr Einschreiben an Orkas, in dem dieser Sachverhalt dargelegt wurde gab es nie wieder eine Antwort.

Im jetzt aktuellen Fall scheint es aber recht ernst zu sein, da der Gerichtsvollzieher bereits vor der Tür stand. Ein Anruf beim Gerichtsvollzieher ergab, daß die Forderung von einer Kanzlei „W&W“ (ehemals Seiler und Partner) in Mannheim erhoben werden. Eine Internet-Recherche über diese Kanzlei ergab, daß es sich dabei auch um äußerst windige Brüder zu handeln scheint, die im Bereich der Telekommunikation häufig mit ungerechtfertigten Forderungen auftreten. Dem Gerichtsvollzieher wurde telefonisch mitgeteilt, daß hier möglicherweise wieder eine Verwechslung wegen Namensgleichheit vorliegt und niemals Forderungen gegen sie/uns erhoben wurden. Er gab sich am Telefon mit dieser Aussage zufrieden und wollte die Kanzlei in Mannheim darüber informieren. Seinen Besuch am morgigen Tage hat er damit auch vorerst abgesagt.

Wie verhält man sie in diesem Falle weiter? Wir haben außer des oben beschriebenen Bescheides vom Gerichtsvollzieher überhaupt kein Schriftstück – wir haben nichts in der Hand, dem wir widersprechen könnten!
Besteht auf Grund der oben geschilderten Konfiguration (kein eigener Telefonanschluss) technisch überhaupt die Möglichkeit, daß Kosten anfallen könnten?

Gruß


Andreas
 
derschreier schrieb:
Wir haben außer des oben beschriebenen Bescheides vom
Gerichtsvollzieher überhaupt kein Schriftstück

ohne vorherigen gerichtlichen Mahnbescheid , ohne Urteil? seeeeeeehr merkwürdig ...
da würd ich doch mal beim zuständigen Amts- oder Landgericht anfragen , was es damit auf sich hat
da muß ja ein Vorgang existieren, ohne Titel (vom Gericht!!!) macht ein GV gar nichts....

cp
 
Captain Picard schrieb:
derschreier schrieb:
Wir haben außer des oben beschriebenen Bescheides vom
Gerichtsvollzieher überhaupt kein Schriftstück

ohne vorherigen gerichtlichen Mahnbescheid , ohne Urteil? seeeeeeehr merkwürdig ...
da würd ich doch mal beim zuständigen Amts- oder Landgericht anfragen , was es damit auf sich hat
da muß ja ein Vorgang existieren, ohne Titel (vom Gericht!!!) macht ein GV gar nichts....
Der wird schon einen Titel haben, versucht den aber gegen die falsche Person zu vollstrecken. Solche Verwechslungen kommen alle Augenblick 'mal vor. Das Gericht muss ja aber wissen, gegen wen es einen Bescheid erlassen hat.

M. Boettcher
 
Denken wir mal, dass es sich in dem Fall tatsächlich um eine Verwechslung wegen Namensgleichheit handelt. Dieser Fakt wäre dann der eigentliche Kern dieses Threads. Solche Stories geisterten schon mal durch die Presse. Und wenn ich mich recht erinnere, war das kein Spaß für die Betroffenen.
Der GV wird auf jeden Fall nicht ohne eine Grundlage durch das AG tätig geworden sein. Und daher würde ich genau an der Stelle einmal direkt nachhaken. Auf keinen Fall aber würde ich die Sache erstmal auf sich beruhen lassen. Der GV steht schneller wieder vor der Tür als man denkt - spätestens dann, wenn der "Gläubiger" den Einwand (vielleicht sogar ohne weitere Prüfung - scheint immer wieder gern genommen zu sein) nicht anerkennt.
Ich würde auch den GV noch einmal intensiver löchern bzgl. der Möglichkeiten in der Sache.
 
@pickelfrei - man bräuchte hier fast eine Rubrik "Poesiealbum", in die die Moderatoren solche highlights (nach eigenem Ermessen) verschieben/kopieren dürfen. Das würde vielleicht auch das Aggressionspotential senken... (meines z.B.) ;)
ciii
 
Der zuständige Rechtspfleger vom Vollstreckungsgericht hilft weiter - der kann die bisherigen Zustellungen nachvollziehen, die ja wohl an eine andere Anschrift gingen, oder?
Wenn die natürlich auch bei der Freundin eingingen, und die sich nicht gewehrt hatte - Pech!
Falls der Rechtspfleger nicht helfen will/kann - ab zum Anwalt.
 
....nexnet

habe auch diverse schlechte erfahrungen mit o.g. firma gemacht.
trotz bezahlter internet by call rechnung,wollen die immer mehr kohle und haben nun sogar einen anwalt eingeschaltet.
eine echte ......,vor der dringend gewarnt werden muss!!!

aus rechtlichen Gründen editiert siehe NUB tf/mod
 
Die Nexnet betreibt idR Inkasso ohne Erlaubnis. Allerdings hat die Nexnet mehrere Vertragsmodelle. Daher wäre es interessant, wenn ihr posten würdet, für welchen Carrier Nexnet Forderungen beitreibt. Bei DTMS ist es zB eindeutig, daß Nexnet weder das Forderungsausfallrisiko übernimmt, noch den Nennwert der Forderung an DTMS kreditiert.

Das führt letztlich wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot dazu, daß Nexnet keine Ansprüche gegen Kunden der DTMS erwerben kann.
 
Counselor schrieb:
Die Nexnet betreibt idR Inkasso ohne Erlaubnis.
MEn kann das zwischenzeitlich bezweifelt werden. Nach den vehementen Bugschüssen des "Der Jurist" in eigener Sache und einiger anderer kann ich mir kaum vorstellen, dass sich Nexnet diesen Fehler tatsächlich erlaubt. Ich selbst habe bereits im vergangenen Februar den deutschen Geschäftsführer und die Rechtsabteilung der BT dahingehend sensiblisiert und von dort kam keine abweichende Rückmeldung.
 
Reducal schrieb:
Counselor schrieb:
Die Nexnet betreibt idR Inkasso ohne Erlaubnis.
MEn kann das zwischenzeitlich bezweifelt werden.
Das steht mehr außer Zweifel denn je. Siehe PN. Da gibt es regelrechte Abgründe, die Nexnet und die Carrier bisher ignorieren. Ich würde es Kundenverarschung nennen. Bei der Ignite BT hakt es an drei Punkten:

1) die Abtretung ist mit der auflösenden Bedingung verknüpft, daß Nexnet den Kaufpreis der Forderung überhaupt auskehrt (-> keine Versicherungsfunktion)
2) Das Zahlungsziel beträgt 28 Tage ab Rechnungsstellung des Kaufpreises durch BT Ignite (-> keine Kreditfunktion)
3) Das Forderungsausfallrisiko verbleibt bis 14 Tage nach der zweiten Mahnung durch Nexnet bei der BT Ignite.

Punkte 1) und 2) zeigen mE auch, daß die Forderung bis zur Kaufpreiszahlung durch Nexnet (die ungewiß ist) im wirtschaftlichen Besitz der BT Ignite bleibt. Alle Maßnahmen, die Nexnet bis dahin durchführt, dürften erlaubnispflichtiges Treuhandinkasso sein.

Zum Factoring:
http://www.tu-berlin.de/~ifr1/hrt25.htm
 
Vielleicht hilft DAS ja weiter:

·· 07. September 2004
Missbrauch mit dem Namen NEXNET GmbH
Berlin, 07. 09. 2004 Die NEXNET GmbH, bekannt als Abrechnungsdienstleister der alternativen Telekommunikationsanbieter, stellt Strafanzeige gegen Unbekannt.
In den letzten Tagen wurden missbräuchlich Rechnungen im Namen der NEXNET GmbH
in Höhe von ca.1.500 € versendet.
Aufgrund einiger Rückfragen von Betroffenen im NEXNET Call Center wurden diese Fälle bekannt und daraufhin zur Anzeige gebracht.
Sollten Betroffene eine Rechnung der NEXNET GmbH erhalten, wird angeraten, über die telefonische Hotline – die auf authentischen Schreiben immer angegeben wird – den tatsächlichen Bestand offener Beträge prüfen zu lassen.


tariftip.de meldet dazu:
07.09.04, Falsche Telefon-Abrechnungen im Umlauf
Die NEXNET GmbH, bekannt als Abrechnungsdienstleister der alternativen Telekommunikationsanbieter, stellt Strafanzeige gegen Unbekannt. In den letzten Tagen wurden missbräuchlich Rechnungen im Namen der NEXNET GmbH in Höhe von ca.1.500 Euro versendet. Aufgrund einiger Rückfragen von Betroffenen im Call Center von NEXNET wurden diese Fälle bekannt und daraufhin zur Anzeige gebracht.
Sollten Betroffene eine Rechnung der NEXNET GmbH erhalten, wird angeraten, über die telefonische Hotline unter 0800-0639638 den tatsächlichen Bestand offener Beträge prüfen zu lassen. (ms)


MfG
 
Grüß Gott!

teltarif.dehttp://www.teltarif.de/arch/2004/kw42/s15111.html berichtet:

Nexnet: Name wird auf Telefonrechnungen missbraucht
Verbraucherzentrale Saarland warnt vor falschen Forderungen

12.10.2004
09:51

2187,39 Euro für Telefon- und Internetverbindungen sollte ein 83 Jahre alter Saarländer bezahlen. Diesen Betrag wies jedenfalls die Telefonrechnung aus, in deren Briefkopf der Name des Berliner Abrechnungsdienstleisters Nexnet prangte. Darunter waren die einzelnen Verbindungen zu 0190-Nummern und über die Dialergasse 09009 nach Dauer und Uhrzeit aufgeschlüsselt. Das Problem: Der Mann besitzt gar keinen Computer und konnte sich so auch nicht über einen Dialer ins Internet eingewählt haben. Auch tritt Nexnet zwar unter anderem als Inkasso-Unternehmen für Call-by-Call- und 0190-Anbieter auf, eigene Telefon- oder Internetrechnungen erstellt Nexnet aber nicht.
Wie die um Hilfe gebetene Verbraucherzentrale Saarland herausfand, glichen der Briefbogen sowie Angaben wie Amtsgerichtseintragung, Umsatzsteuernummer und Bankverbindung stark denen der Firma Nexnet, die Rechnung hatte jedoch ein anderes Unternehmen in betrügerischer Absicht verschickt. So sollte der Betrag auf ein Konto überwiesen werden, dessen Nummer sich nur in der letzten Ziffer von der eines Nexnet-Kontos unterschied.
Schon im vergangenen Monat hatte Nexnet selber vor missbräuchlichen Rechnung in seinem Namen gewarnt. Damals wurden Forderungen in Höhe von insgesamt 1 500 Euro versendet. Das Berliner Unternehmen hat nach eigenen Angaben inzwischen Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt.
Verbraucher die Rechnungen mit dem Briefkopf "NexNet - Gebietsdirektion Saar" erhalten, sollten diesen genau prüfen, ob es sich auch um die richtige Firma Nexnet handelt, warnt Silke Schröder von der Verbraucherzentrale Saarland. Unter der kostenlosen Nexnet-Hotline 0800 06 39 638, die auf echten Schreiben immer angegeben wird, kann in Zweifelsfällen die Echtheit der vorliegenden Rechnung geprüft werden. Betroffene Verbraucher können auch die Unterstützung der Verbraucherzentralen in Anspruch nehmen.
Björn Brodersen

Leider gibt es weder bei nexnethttp://www.nexnet.de/aktuell.htm#presse selbst noch bei der VZ Saarlandhttp://www.vz-saar.de/ bislang nähere Informationen.

Mit freundlichen Grüßen,
 
Telekomunikacja schrieb:
Leider gibt es weder bei nexnethttp://www.nexnet.de/aktuell.htm#presse selbst noch bei der VZ Saarlandhttp://www.vz-saar.de/ bislang nähere Informationen.

Nexnet bestätigt das, was sollte da noch Näheres berichtet werden? Die Urheber
sind offensichtlich noch nicht ermittelt

·· 07. September 2004
Missbrauch mit dem Namen NEXNET GmbH

Berlin, 07. 09. 2004 Die NEXNET GmbH, bekannt als Abrechnungsdienstleister der alternativen Telekommunikationsanbieter, stellt Strafanzeige gegen Unbekannt.

In den letzten Tagen wurden missbräuchlich Rechnungen im Namen der NEXNET GmbH
in Höhe von ca.1.500 € versendet.

Aufgrund einiger Rückfragen von Betroffenen im NEXNET Call Center wurden diese Fälle bekannt und daraufhin zur Anzeige gebracht.

Sollten Betroffene eine Rechnung der NEXNET GmbH erhalten, wird angeraten, über die telefonische Hotline – die auf authentischen Schreiben immer angegeben wird – den tatsächlichen Bestand offener Beträge prüfen zu lassen.

cp
 
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