derschreier
Frisch registriert
Folgender Sachverhalt:
Heute hat meine Freundin, die mit mir im gleichen Haushalt wohnt, eine Mitteilung vom Gerichtsvollzieher im Briefkasten gefunden. Der Inhalt ist in etwa der, daß der Gläubiger „Nexnet mbH“ (Telekommunikationsdienste – einschlägig bekannt, scheinbar sind mehrere Verfahren gegen diese Firma anhängig) einen vollstreckbaren Schuldtitel übergeben hat....und eine Vollstreckung beauftragt hat. Da er heute niemanden angetroffen hat, wird er am morgigen Tage wieder vorsprechen...danach richterlicher Beschluss...öffnen mit Handwerker, etc... (ist ein Standardvordruck). Der Betrag beläuft sich auf ca. 1100,- EURO.
Meine Freundin hat nie einen Vertrag mit dieser Firma abgeschlossen, sie hatte noch nie einen eigenen Telefonanschluss (Handy ausgenommen) - diese lief immer über mich. Sie ist lediglich AOL-User (läuft über meinen PC und meinen Telefonanschluss) Sie bzw. wir erhielten niemals eine Rechnung, Mahnung, Mahnbescheid etc. von dieser Firma.
Vor einem Jahr gab es einen ähnlichen Vorgang: Das Inkassobüro Orkas in Mainz wollte auf Grund einer Forderung einer „TELIX AG“ 680,- EURO einfordern. Aufgrund dieser „letzten Zahlungsaufforderung“ schrieb sie, daß sie nie einen Vertrag mit dieser Firma abgeschlossen hat, eine Rechnung erhalten hat, nie selbst einen eigenen Telefonanschluss besessen hat... Als Antwort kam, daß eine Forderung gegen einen Person mit dem gleichen Namen besteht, die in der gleichen Stadt aber in ganz anderen Straße wohnt. Falls es diese namensgleiche Person jemals gab, scheint sie nun unbekannt verzogen zu sein und die Brüder haben ihre Adresse vom Einwohnermeldeamt. Auf ihr Einschreiben an Orkas, in dem dieser Sachverhalt dargelegt wurde gab es nie wieder eine Antwort.
Im jetzt aktuellen Fall scheint es aber recht ernst zu sein, da der Gerichtsvollzieher bereits vor der Tür stand. Ein Anruf beim Gerichtsvollzieher ergab, daß die Forderung von einer Kanzlei „W&W“ (ehemals Seiler und Partner) in Mannheim erhoben werden. Eine Internet-Recherche über diese Kanzlei ergab, daß es sich dabei auch um äußerst windige Brüder zu handeln scheint, die im Bereich der Telekommunikation häufig mit ungerechtfertigten Forderungen auftreten. Dem Gerichtsvollzieher wurde telefonisch mitgeteilt, daß hier möglicherweise wieder eine Verwechslung wegen Namensgleichheit vorliegt und niemals Forderungen gegen sie/uns erhoben wurden. Er gab sich am Telefon mit dieser Aussage zufrieden und wollte die Kanzlei in Mannheim darüber informieren. Seinen Besuch am morgigen Tage hat er damit auch vorerst abgesagt.
Wie verhält man sie in diesem Falle weiter? Wir haben außer des oben beschriebenen Bescheides vom Gerichtsvollzieher überhaupt kein Schriftstück – wir haben nichts in der Hand, dem wir widersprechen könnten!
Besteht auf Grund der oben geschilderten Konfiguration (kein eigener Telefonanschluss) technisch überhaupt die Möglichkeit, daß Kosten anfallen könnten?
Gruß
Andreas
Heute hat meine Freundin, die mit mir im gleichen Haushalt wohnt, eine Mitteilung vom Gerichtsvollzieher im Briefkasten gefunden. Der Inhalt ist in etwa der, daß der Gläubiger „Nexnet mbH“ (Telekommunikationsdienste – einschlägig bekannt, scheinbar sind mehrere Verfahren gegen diese Firma anhängig) einen vollstreckbaren Schuldtitel übergeben hat....und eine Vollstreckung beauftragt hat. Da er heute niemanden angetroffen hat, wird er am morgigen Tage wieder vorsprechen...danach richterlicher Beschluss...öffnen mit Handwerker, etc... (ist ein Standardvordruck). Der Betrag beläuft sich auf ca. 1100,- EURO.
Meine Freundin hat nie einen Vertrag mit dieser Firma abgeschlossen, sie hatte noch nie einen eigenen Telefonanschluss (Handy ausgenommen) - diese lief immer über mich. Sie ist lediglich AOL-User (läuft über meinen PC und meinen Telefonanschluss) Sie bzw. wir erhielten niemals eine Rechnung, Mahnung, Mahnbescheid etc. von dieser Firma.
Vor einem Jahr gab es einen ähnlichen Vorgang: Das Inkassobüro Orkas in Mainz wollte auf Grund einer Forderung einer „TELIX AG“ 680,- EURO einfordern. Aufgrund dieser „letzten Zahlungsaufforderung“ schrieb sie, daß sie nie einen Vertrag mit dieser Firma abgeschlossen hat, eine Rechnung erhalten hat, nie selbst einen eigenen Telefonanschluss besessen hat... Als Antwort kam, daß eine Forderung gegen einen Person mit dem gleichen Namen besteht, die in der gleichen Stadt aber in ganz anderen Straße wohnt. Falls es diese namensgleiche Person jemals gab, scheint sie nun unbekannt verzogen zu sein und die Brüder haben ihre Adresse vom Einwohnermeldeamt. Auf ihr Einschreiben an Orkas, in dem dieser Sachverhalt dargelegt wurde gab es nie wieder eine Antwort.
Im jetzt aktuellen Fall scheint es aber recht ernst zu sein, da der Gerichtsvollzieher bereits vor der Tür stand. Ein Anruf beim Gerichtsvollzieher ergab, daß die Forderung von einer Kanzlei „W&W“ (ehemals Seiler und Partner) in Mannheim erhoben werden. Eine Internet-Recherche über diese Kanzlei ergab, daß es sich dabei auch um äußerst windige Brüder zu handeln scheint, die im Bereich der Telekommunikation häufig mit ungerechtfertigten Forderungen auftreten. Dem Gerichtsvollzieher wurde telefonisch mitgeteilt, daß hier möglicherweise wieder eine Verwechslung wegen Namensgleichheit vorliegt und niemals Forderungen gegen sie/uns erhoben wurden. Er gab sich am Telefon mit dieser Aussage zufrieden und wollte die Kanzlei in Mannheim darüber informieren. Seinen Besuch am morgigen Tage hat er damit auch vorerst abgesagt.
Wie verhält man sie in diesem Falle weiter? Wir haben außer des oben beschriebenen Bescheides vom Gerichtsvollzieher überhaupt kein Schriftstück – wir haben nichts in der Hand, dem wir widersprechen könnten!
Besteht auf Grund der oben geschilderten Konfiguration (kein eigener Telefonanschluss) technisch überhaupt die Möglichkeit, daß Kosten anfallen könnten?
Gruß
Andreas