Ohne vollstreckbaren Titel d.h. z.B. ein Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid kommt kein Gerichtsvollzieher zum pfänden. Da muß wie von Reducal vermutet im Vorfeld was schiefgegangen sein, weil Klage und Vollstreckungsbescheid zugestellt werden. Wer sich dann nicht wehrt hat dann allerdings automatisch verloren. Bitte den GV doch mal um eine Kopie des Titel.