TSCoreNinja
Mitglied
Liebe Forianer,
eine kurze Frage bezüglich eines wohl eher ungewöhnlichen doppelten Fehlers in der Handyrechnung: habe zum Jahresanfang einen neuen Handytarif abgeschlossen, mit Erlass der Grundgebühr für die ersten 3 Monate, sowie kostenloser SMS-Flatrate.
Beim Prüfen meiner Telefonrechnung stellte ich nach 4-5 Monaten fest, dass mir sehr wohl SMS in Rechnung gestellt wurden (scheinbar ist nach 3 Monaten mit Beginn der Grundgebührenpflicht auch die SMS-Flat weggefallen). Auf meinen Widerspruch hin hat der Anbieter diesen Missstand zwar nicht behoben, trotz anderweitiger Nachricht auf dem Handy (Ihre SMS Flat wurde aktiviert). Dafür werden mir seit diesem Zeitpunkt keine Grundgebühren berechnet . Ehrlich gesagt kann ich gut damit leben, soviele SMS schreibe ich dann auch nicht...
Aber wie sieht es mit der Rechtslage aus, wenn ich nun tatsächlich ruhig bleibe und der Anbieter den Fehler merkt? Im Prinzip muss ich ja innerhalb von 8 Wochen Widerspruch gegen eine Rechnung einlegen wegen der unzulässig berechneten SMS. Könnte er die Grundgebühr zurückfordern, gilt dann die 2jährige Verjährungsfrist, und ich würde damit nachträglich auf den SMS-Kosten sitzenbleiben?
Ich fürchte nämlich, dass einem Mitarbeiter mit gesundem Menschenverstand bei einem Widerspruch auffällt, dass mir keine Grundgebühr berechnet werden (falls es denn dort solche Mitarbeiter gibt, die vorangegangenen Kundendienstkontakte lassen mich daran zweifeln ).
Wie würdet Ihr Euch vehalten? Ruhig abwarten? Oder auf der korrekten Nicht-Berechnung der SMS bestehen?
Danke und Gruß,
TSCoreNinja
eine kurze Frage bezüglich eines wohl eher ungewöhnlichen doppelten Fehlers in der Handyrechnung: habe zum Jahresanfang einen neuen Handytarif abgeschlossen, mit Erlass der Grundgebühr für die ersten 3 Monate, sowie kostenloser SMS-Flatrate.
Beim Prüfen meiner Telefonrechnung stellte ich nach 4-5 Monaten fest, dass mir sehr wohl SMS in Rechnung gestellt wurden (scheinbar ist nach 3 Monaten mit Beginn der Grundgebührenpflicht auch die SMS-Flat weggefallen). Auf meinen Widerspruch hin hat der Anbieter diesen Missstand zwar nicht behoben, trotz anderweitiger Nachricht auf dem Handy (Ihre SMS Flat wurde aktiviert). Dafür werden mir seit diesem Zeitpunkt keine Grundgebühren berechnet . Ehrlich gesagt kann ich gut damit leben, soviele SMS schreibe ich dann auch nicht...
Aber wie sieht es mit der Rechtslage aus, wenn ich nun tatsächlich ruhig bleibe und der Anbieter den Fehler merkt? Im Prinzip muss ich ja innerhalb von 8 Wochen Widerspruch gegen eine Rechnung einlegen wegen der unzulässig berechneten SMS. Könnte er die Grundgebühr zurückfordern, gilt dann die 2jährige Verjährungsfrist, und ich würde damit nachträglich auf den SMS-Kosten sitzenbleiben?
Ich fürchte nämlich, dass einem Mitarbeiter mit gesundem Menschenverstand bei einem Widerspruch auffällt, dass mir keine Grundgebühr berechnet werden (falls es denn dort solche Mitarbeiter gibt, die vorangegangenen Kundendienstkontakte lassen mich daran zweifeln ).
Wie würdet Ihr Euch vehalten? Ruhig abwarten? Oder auf der korrekten Nicht-Berechnung der SMS bestehen?
Danke und Gruß,
TSCoreNinja