Der Jurist
Teammitglied
http://www.welt.de/data/2005/04/09/670795.html
Gilt wohl unabhängig davon, ob analog oder digital:
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Oberlandesgericht: Versenden falscher Gewinnmitteilungen ist strafbar
Karlsruhe - Wer Verbraucher mit falschen Gewinnmitteilungen täuscht, kann strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Es drohen bis zu zwei Jahre Haft. Das geht aus einem am Freitag veröffentlichten Beschluß des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe hervor. Im Rahmen einer Haftbeschwerde bejahte das OLG einen dringenden Tatverdacht der strafbaren Werbung gegen einen 43jährigen Unternehmer und einen 46jährigen Rechtsanwalt. Mit den Gewinnzusagen hätten die Beschuldigten wissentlich unwahre Angaben gemacht, heißt es in der Mitteilung. Das OLG hat damit juristisches Neuland betreten. In dem Fall geht es um eine Firma mit Sitz in Baden-Württemberg, gegen deren Verantwortliche die Staatsanwaltschaft Mannheim ermittelt. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, über ausländische Briefkastenfirmen drei Millionen Gewinnmitteilungen versandt zu haben. Die versprochenen Gewinne sollten angeblich ausgezahlt werden, sobald die Empfänger entweder über einen beigelegten Katalog eine Bestellung aufgegeben oder eine - teure - Telefonnummer angerufen hatten. Die Gewinne wurden aber nie ausgeschüttet. Mit den Geschäften sollen die Beschuldigten, denen auch Steuerhinterziehung vorgeworfen wird, rund fünf Millionen Euro erwirtschaftet haben. dpa