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Die Verbraucherzentrale Hamburg teilt heute in einer PM "Falsche Euro-Umrechnung bei O2 (VIAG): Europäischer Gerichtshof bestätigt Verbraucherzentrale Hamburg" mit:
In dem Rechtsstreit der Verbraucherzentrale Hamburg gegen O2 - vormals VIAG Interkom - wegen falscher Umrechnung von DM- in Euro-Preise hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seiner heutigen (14.9.2004) Entscheidung die Auffassung der Verbraucherzentrale bestätigt. Die von der Mobilfunknetzbetreiberin O2 vorgenommene Umrechnung ihrer Minutenpreise von DM auf Euro bei gleichzeitiger Rundung verstößt gegen den Grundsatz der Kontinuität von Vertragsbedingungen (Aktenzeichen: C-19/03)
O² hat dazu auf seiner site noch keine Stellung bezogen.
teltarif.de zitiert den O²-Sprecher mit:
"Laut EuGH haben wir mit unserer Umstellpraxis nicht gegen eine EU-Verordnung oder EU-Recht verstoßen. [...] Wir haben kaufmännisch gerundet. Es gab also Rundungen nach oben, aber auch nach unten." .
teltarif.de lässt aber den Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg sich freuen:
"Bei langfristigen Verträgen durfte die Euro-Einführung nicht zur Preiserhöhung missbraucht werden. Das ist ein Sieg für die Verbraucher [...]. Wir erwarten von o2 nun eine automatische Erstattung für alle betroffenen Kunden. Für jeden Autohersteller ist der Rückruf defekter Fahrzeuge heute selbstverständlich. Da sollte eine Telefongesellschaft bei rechtlich mangelhaft umgerechneten Verträgen nicht nachstehen [...] Sonst müsste jeder betroffene Kunde einzeln seine Ansprüche geltend machen".
MfG,
Die Verbraucherzentrale Hamburg teilt heute in einer PM "Falsche Euro-Umrechnung bei O2 (VIAG): Europäischer Gerichtshof bestätigt Verbraucherzentrale Hamburg" mit:
In dem Rechtsstreit der Verbraucherzentrale Hamburg gegen O2 - vormals VIAG Interkom - wegen falscher Umrechnung von DM- in Euro-Preise hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seiner heutigen (14.9.2004) Entscheidung die Auffassung der Verbraucherzentrale bestätigt. Die von der Mobilfunknetzbetreiberin O2 vorgenommene Umrechnung ihrer Minutenpreise von DM auf Euro bei gleichzeitiger Rundung verstößt gegen den Grundsatz der Kontinuität von Vertragsbedingungen (Aktenzeichen: C-19/03)
O² hat dazu auf seiner site noch keine Stellung bezogen.
teltarif.de zitiert den O²-Sprecher mit:
"Laut EuGH haben wir mit unserer Umstellpraxis nicht gegen eine EU-Verordnung oder EU-Recht verstoßen. [...] Wir haben kaufmännisch gerundet. Es gab also Rundungen nach oben, aber auch nach unten." .
teltarif.de lässt aber den Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg sich freuen:
"Bei langfristigen Verträgen durfte die Euro-Einführung nicht zur Preiserhöhung missbraucht werden. Das ist ein Sieg für die Verbraucher [...]. Wir erwarten von o2 nun eine automatische Erstattung für alle betroffenen Kunden. Für jeden Autohersteller ist der Rückruf defekter Fahrzeuge heute selbstverständlich. Da sollte eine Telefongesellschaft bei rechtlich mangelhaft umgerechneten Verträgen nicht nachstehen [...] Sonst müsste jeder betroffene Kunde einzeln seine Ansprüche geltend machen".
MfG,