Falsche Euro-Umrechnung bei O²/VIAG: EuGH bestätigt VZ

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Die Verbraucherzentrale Hamburg teilt heute in einer PM "Falsche Euro-Umrechnung bei O2 (VIAG): Europäischer Gerichtshof bestätigt Verbraucherzentrale Hamburg" mit:
In dem Rechtsstreit der Verbraucherzentrale Hamburg gegen O2 - vormals VIAG Interkom - wegen falscher Umrechnung von DM- in Euro-Preise hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seiner heutigen (14.9.2004) Entscheidung die Auffassung der Verbraucherzentrale bestätigt. Die von der Mobilfunknetzbetreiberin O2 vorgenommene Umrechnung ihrer Minutenpreise von DM auf Euro bei gleichzeitiger Rundung verstößt gegen den Grundsatz der Kontinuität von Vertragsbedingungen (Aktenzeichen: C-19/03)

hat dazu auf seiner site noch keine Stellung bezogen.

teltarif.de zitiert den O²-Sprecher mit:
"Laut EuGH haben wir mit unserer Umstellpraxis nicht gegen eine EU-Verordnung oder EU-Recht verstoßen. [...] Wir haben kaufmännisch gerundet. Es gab also Rundungen nach oben, aber auch nach unten." .

teltarif.de lässt aber den Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg sich freuen:
"Bei langfristigen Verträgen durfte die Euro-Einführung nicht zur Preiserhöhung missbraucht werden. Das ist ein Sieg für die Verbraucher [...]. Wir erwarten von o2 nun eine automatische Erstattung für alle betroffenen Kunden. Für jeden Autohersteller ist der Rückruf defekter Fahrzeuge heute selbstverständlich. Da sollte eine Telefongesellschaft bei rechtlich mangelhaft umgerechneten Verträgen nicht nachstehen [...] Sonst müsste jeder betroffene Kunde einzeln seine Ansprüche geltend machen".

MfG,
 
Telekomunikacja schrieb:

VZHH aktualisiert:

VIAG Interkom/O²: Achtung, Verjährung droht! 26.11.2004

Dazu auch teltarif.de:

o2-Umrechnungsstreit: Verjährungsfrist läuft aus
Jetzige Bestandskunden des Müncheners Netzbetreibers können abwarten
27.11.2004 10:47


Nur noch bis zum Ende des Jahres haben alle ehemaligen o2- und Viag Interkom-Kunden Zeit, Forderungen wegen der unkorrekten Umrechnung der Minutenrpeise von DM in Euro zu stellen. Wer bis dahin keinen Mahnbescheid an o2 verschickt oder Klage einreicht, dessen Ansprüche verjähren mit dem Jahreswechsel. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) hin. Nachdem der Europäische Gerichtshof (EUGH) im September dieses Jahres im Rechtsstreit der Verbraucherzentrale gegen den Münchener Mobilfunknetzbetreiber zugunsten der

Verbraucherschützer entschieden hat, wird im kommenden Monat das Landgericht München in der Sache entscheiden.

Zuvor hatte das Landgericht eine Vorlagefrage an den EuGH gerichtet und ist nun an die Rechtsauffassung des Gerichtshofs in Luxemburg gebunden. Diese lautete: Die vom Mobilfunkbetreiber o2 vorgenommene Umrechnung seiner Minutenpreise von DM auf Euro bei gleichzeitiger Rundung verstoße gegen den Grundsatz der Kontinuität von Vertragsbedingungen (AZ: C-19/03). Der Anbieter hatte im Herbst 2001 noch unter dem alten Namen Viag Interkom seine Mobilfunkverträge auf die neue Währung umgestellt und dabei die einzelnen Tarife umgerechnet und gerundet. Dadurch seien verdeckte Preiserhöhungen entstanden. Die Verbraucherzentrale bemängelte damals, dass nicht die Endbeträge, sondern die einzelnen Tarife gerundet worden sind.

Wer seinen Vertrag gekündigt hat, muss aktiv werden

Die Verbraucherzentrale weist jetzt darauf hin, dass nur diejenigen Mobilfunkkunden aktiv werden müssen, die damals die erhöhten Preise gezahlt haben und danach ihren Vertrag bei o2 gekündigt haben. Diese Kunden müssten bis Ende dieses Jahres per Mahnbescheid oder Klage ihre Ansprüche auf Rückzahlung der zu viel gezahlten Telefonkosten geltend machen. Andernfalls drohe die Verjährung. Am einfachsten wäre es laut VZHH, wenn man den Netzbetreiber dazu bewegen kann, schriftlich auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Die von der Verbraucherzentrale angestrengte Klage bewirke keine Hemmung oder Unterbrechung der Verjährung der individuellen Ansprüche.

Wer dagegen damals die Zahlung geleistet hat und seinen Mobilfunkvertrag bei den Münchenern hat weiter laufen lassen, könne zunächst den weiteren Verlauf des Rechtsstreits abwarten. Diese Kunden könnten später ihr Geld mit den kommenden Mobilfunkrechnungen von o2 verrechnen, wenn der Mobilfunkbetreiber vor Gericht verliert.
 
VZ setzt sich im Rechtsstreit gegen O2 durch

Verbraucherzentrale setzt sich im Rechtsstreit gegen O2 durch

In einem jahrelangen Rechtsstreit um die Euro- Umrechnung bei Telefontarifen hat sich die Verbraucherzentrale Hamburg gegen das Mobilfunkunternehmen O2 durchgesetzt. Die Verbraucherschützer hatten O2 vorgeworfen, die Euro-Einführung bei bestimmten Telefontarifen zu Preiserhöhungen genutzt zu haben. Das Landgericht München verurteilte O2 dazu, die bislang übliche Umrechnungs-Praxis bei den strittigen Tarifen zu unterlassen. Da der Fall bis zum Europäischen Gerichtshof gegangen war, der gegen O2 entschied, handele es sich bei dem Urteil um die verbindliche Auslegung europäischen Rechts, sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch in München. Damit dürfte die Regelung auch für andere Mobilfunkkonzerne gelten. [...]

Quelle: heise.de
 
Die Mitteilung

Telekomunikacja schrieb:
ist offensichtlich aktualisiert worden:

Falsche Euro-Umrechnung bei O2 (VIAG): Verbraucherzentrale Hamburg siegt vor dem Landgericht München
In dem Streit um die falsche Umrechnung von DM in Euro durch O2 hat das Landgericht München durch Urteil vom 3. Mai 2005 in vollem Umfang der Verbraucherzentrale Hamburg Recht gegeben. Die Verbraucherzentrale prüft derzeit die schriftlichen Urteilsgründe und die daraus zu ziehenden Konsequenzen. [...]
 
Der Hintergrund ist klar:

Das LG München hatte dem EuGH - der hierfür alleine juristisch berufen ist - die Entscheidung über die isolierte Frage, wie umzurechnen ist, vorgelegt. Der EuGH hatte dann entschieden.

Da der EuGH aber das Verfahren nicht als Schluss-Spruchkörper abschließt, musste nun das LG München (auf Basis des EuGH-Spruchs) noch über die eigentliche Klage befinden. und das ist wohl kürzlich geschehen.
 
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