Hallo,
mich treibt bereits ein Weilchen folgende Frage um:
Ein IbC-Anbieter zeigt auf (mindestens) zwei seiner Tarif-Websites den folgenden Hinweis (welcher auf der einen Website auch noch bei den FAQ gut versteckt ist, so daß man ihn womöglich gar nicht findet, bevor man sich für den gewählten Tarif anmeldet),
daß man unbedingt den richtigen Benutzernamen und das richtige Passwort eingeben soll, da er sonst den (eigentlich gewünschten) Tarif sonst nicht abrechnen könne. Bei falscher oder unvollständiger Eingabe des Benutzernamens würden sonst 1,49 Ct./Min. berechnet.
Meiner Auffassung nach sind Benutzername und Paßwort bzw. die Kombination aus beidem dazu da, (mißbräuchlichen) Zugriff bei fehlerhafter Eingabe zu verhindern, indem man schlicht und einfach abgewiesen und auf die falsche Schreibweise hingewiesen wird.
In diesem Fall aber kommt man trotz evtl. irrtümlich vertippten Benutzernamens ohne Warnung in den entsprechenden Tarif, glaubt, man sei z.B. für 0,2 ct./Min. unterwegs, und muß dann anhand der erst Wochen später eintreffenden Telefonrechnung feststellen, daß ein weit höherer Minutenpreis berechnet wurde.
Das öffnet doch der Willkür Tür und Tor.
Hat jemand eine Ahnung, wie hier die Rechtslage aussieht?
Vielen Dank vorab
und Grüße
Marilyn
mich treibt bereits ein Weilchen folgende Frage um:
Ein IbC-Anbieter zeigt auf (mindestens) zwei seiner Tarif-Websites den folgenden Hinweis (welcher auf der einen Website auch noch bei den FAQ gut versteckt ist, so daß man ihn womöglich gar nicht findet, bevor man sich für den gewählten Tarif anmeldet),
daß man unbedingt den richtigen Benutzernamen und das richtige Passwort eingeben soll, da er sonst den (eigentlich gewünschten) Tarif sonst nicht abrechnen könne. Bei falscher oder unvollständiger Eingabe des Benutzernamens würden sonst 1,49 Ct./Min. berechnet.
Meiner Auffassung nach sind Benutzername und Paßwort bzw. die Kombination aus beidem dazu da, (mißbräuchlichen) Zugriff bei fehlerhafter Eingabe zu verhindern, indem man schlicht und einfach abgewiesen und auf die falsche Schreibweise hingewiesen wird.
In diesem Fall aber kommt man trotz evtl. irrtümlich vertippten Benutzernamens ohne Warnung in den entsprechenden Tarif, glaubt, man sei z.B. für 0,2 ct./Min. unterwegs, und muß dann anhand der erst Wochen später eintreffenden Telefonrechnung feststellen, daß ein weit höherer Minutenpreis berechnet wurde.
Das öffnet doch der Willkür Tür und Tor.
Hat jemand eine Ahnung, wie hier die Rechtslage aussieht?
Vielen Dank vorab
und Grüße
Marilyn