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https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52018PC0185&from=EN
Endlich tut sich mal was gegen die Online-Schmarozer! Nicht nur Amazon, Zalando und Co. sind betroffen sondern insbesondere die kleinen und mittleren Onlinehändler. Denen geht die Verarbeitung und Verbuchung der Rücksendungen nämlich an die Substanz.
golem schrieb:Der im April 2018 vorgestellte Vorschlag der EU-Kommission sieht unter anderem folgenden Passus vor: "Bei Kaufverträgen kann der Unternehmer die Rückzahlung verweigern, bis er die Waren wieder zurückerhalten hat, es sei denn, der Unternehmer hat angeboten, die Waren selbst abzuholen." Zudem soll der Anbieter künftig Geld nicht mehr erstatten müssen, wenn der Kunde beispielsweise Kleidung nicht nur anprobiert, sondern getragen hat. Das heißt, wenn der Verbraucher die Waren "während der Widerrufsfrist in einem Maße genutzt hat, das zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendig gewesen wäre".
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Endlich tut sich mal was gegen die Online-Schmarozer! Nicht nur Amazon, Zalando und Co. sind betroffen sondern insbesondere die kleinen und mittleren Onlinehändler. Denen geht die Verarbeitung und Verbuchung der Rücksendungen nämlich an die Substanz.