Erste Facebook-Abmahnung: Der Antrag auf einstweilige Verfügung ist da

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Erste Facebook-Abmahnung: Der Antrag auf einstweilige Verfügung ist da

Publiziert am 25. April 2012 von Arno Lampmann

Vor 2 Wochen hatten wir von der wohl ersten Facebook-Abmahnung wegen eines fremden Fotos auf einer Pinnwand berichtet.
Ein Facebookmitglied hatte ein Foto auf die Pinnwand unseres Mandanten hochgeladen. Unser Mandant hatte daraufhin eine Abmahnung eines Dritten erhalten, der behauptete, das Urheberrecht an dem betreffenden Lichtbild zu besitzen.
weiter hier >>> http://www.lhr-law.de/lbr-blog/urhe...-der-antrag-auf-einstweilige-verfugung-ist-da
 
Aber:
LHR schrieb:
Gericht hat Zweifel
...
Bemerkenswert ist, dass das angerufene Landgericht die begehrte einstweilige Verfügung nicht sofort erlassen, sondern zu einem Termin zur mündlichen Verhandlung geladen hat.
...
In der Ladung weist das Landgericht zusätzlich darauf hin, dass es Sowohl an seiner sachlichen Zuständigkeit als auch an einem Eilbedürfnis der Angelegenheit zweifele, welches zwingende Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Verfügung ist. Es wird also in jedem Fall spannend.

Gerichtsentscheidung mit Folgen
Die zu erwartende Gerichtsentscheidung wird in jedem Fall eine wegweisende Wirkung für alle – auch private – Facebooknutzer haben. Sollte das angerufene Landgericht die begehrte Verfügung nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung – wider Erwarten – erlassen, werden sich Millionen von Nutzern überlegen müssen, ob sich die Mitgliedschaft bei Facebook vor dem Hintergrund des rechtlichen Risikos überhaupt noch lohnt.
Wir werden daher natürlich weiter über den Fall berichten.
...
 
Ich bin der Meinung, dass Facebook eine Abmahnung mal mehr als Verdient hätte...Nicht nur wegen Missbrauch der Urheberrechte sondern auch wegen zahlreichen anderen Dingen...
 
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