Gericht hat Zweifel
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Bemerkenswert ist, dass das angerufene Landgericht die begehrte einstweilige Verfügung nicht sofort erlassen, sondern zu einem Termin zur mündlichen Verhandlung geladen hat.
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In der Ladung weist das Landgericht zusätzlich darauf hin, dass es Sowohl an seiner sachlichen Zuständigkeit als auch an einem Eilbedürfnis der Angelegenheit zweifele, welches zwingende Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Verfügung ist. Es wird also in jedem Fall spannend.
Gerichtsentscheidung mit Folgen
Die zu erwartende Gerichtsentscheidung wird in jedem Fall eine wegweisende Wirkung für alle – auch private – Facebooknutzer haben. Sollte das angerufene Landgericht die begehrte Verfügung nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung – wider Erwarten – erlassen, werden sich Millionen von Nutzern überlegen müssen, ob sich die Mitgliedschaft bei Facebook vor dem Hintergrund des rechtlichen Risikos überhaupt noch lohnt.
Wir werden daher natürlich weiter über den Fall berichten.
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