Endlich ! RegTP greift durch !

J

JWiedel

:D Seit dem 15.08.2003 gilt bekanntlich das neue "Dialerschutzgesetz". Neben den bekannten Änderungen hat die RegTP jetzt aber auch mehr Befugnisse und kann endlich unseriöse Dialernummern sperren. Dazu bedarf es natürlich einer Beschwerde. Ich habe heute dort angerufen und siehe da, man will die bemängelte 0190er Nummer sperren. Was ist neu ?
Nun, zwar haben die Dialeranbieter eine Übergangsfrist zur Registrierung ihrer Dialer auf die neue Rufnummerngasse 09009.. bis Mitte Dezember, betreiben aber lieber weiter die 0190er Nummern. Nach Aussage der RegTP entfällt damit für alle Dialer mit 0190er Nummern ab dem 15.08.2003 aber der Zahlungsanspruch ! Man muß also keine pingeligen Beweise am PC mehr sichern. Die Tatsache, dass der Dialer eine 0190er Rufnummer benutzt und damit keine Zulassung hat reicht schon aus !
Dann ist der Dialer nämlich rechtswidrig -ohne Übergangsfrist !-
Wenn dann noch Beschwerden über trickreiche,oder verdeckte Einwahlen durch geschädigte Verbraucher hinzukommen, sperrt die RegTP die 0190er Nummer. Das Ganze geht völlig leicht über die Hotline der RegTP , allles nachzulesen auf deren Homepage unter www.regtp.de . Dort gibt es jetzt auch eine Broschüre zum Download " Was tun bei Rufnummermißbrauch". Auch dort steht drin, dass 0190er Dialer nicht mehr bezahlt werden müssen.
Bei Anruf in der RegTP wird lediglich die genaue 0190er Nummer abgefragt und nachgehakt, ob die Dialerverbindung nach dem 15.08.2003 zustandegekommen ist.

Man sollte also zukünftig alle Dialerrechnungen mit 0190er Rufnummern sofort der RegTP melden. Auch dürfte sich die Argumentation gegenüber den lästigen Inkassobüros sehr vereinfachen. Vorsätzlich rechtswidrige Forderungen einzutreiben könnte durchaus als versuchte Nötigung angesehen werden
 
Vorsätzlich rechtswidrige Forderungen einzutreiben könnte durchaus als versuchte Nötigung angesehen werden

Nö, das wäre dann IMHO schon vollendete Nötigung.
Wie soll denn bitte "versuchte Nötigung" aussehen?
Desweiteren wird bereits untersucht, ob es Geldwäsche ist (siehe entspr. Threads)

MfG
L.
 
"Versuchte Nötigung"

Na ja, juristisch zweifelsfrei nicht korrekt, aber ich wollte damit ausdrücken:
Der erste Brief ist dann vielleicht ein zarter "Versuch" nach dem Motto: Kostet nur eine Briefmarke, vielleicht zahlt der Trottel ja.
Wenn danach aber massivere Drohungen im üblichen Stil kommen halte ich es für Nötigung. Schließlich wissen ja die juristisch geschulten und zugelassenen Inkassodienste, dass ihre Forderungen mit 0190er Nummern seit dem 15.08.2003 rechtswidrig sind.
:-?
 
Wenns nur so einfach wäre. Wer hat die Beweislast, dass der Dialer nicht registriert war/ist? Was passiert, wenn der Anbieter ein regelkonformes Programm bei der Reg TP anmeldet, und über die gleiche Nummer unseriöse Dialer verbreitet? Wenn der Betroffene dann nicht rechtzeitig den Hashwert feststellt (selbstlöschende Dialer...), könnte er im Rechtsstreit mit dem Inkassounternehmen weiterhin ins Hintertreffen geraten. Denn die von uns seit langem geforderte Beweislastumkehr wurde leider auch im aktuellen neuen Gesetz nicht aufgenommen...
 
Neue Dialerurteile

:D
Glaube ich nicht, seit heute sind wieder zwei neue Urteile bekannt ( s. www.dialerschutz.de). In beiden Fällen wurden die Inkassobüros von den Richtern schön abgeseift. Die Rechtslage scheint sich jetzt schon eindeutig zugunsten der Geschädigten zu ändern. OHNE konkreten Nachweis der erbrachten Leistungen laufen die Inkassobüros immer öfter ins Leere. Zukünftig ist es einfach unwirtschaftlich eine Klage auch nur zu versuchen. Ich würde völlig locker jetzt die Sache angehen.
Es sollten nur viel mehr Geschädigte sich an die RegTP wenden anstatt nur in den Foren zu jammern. Ist erst eine Nummer wegen Mißbrauch gesperrt kann von Beweisnot wohl nicht mehr die Rede sein.
 
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