J
JWiedel
Seit dem 15.08.2003 gilt bekanntlich das neue "Dialerschutzgesetz". Neben den bekannten Änderungen hat die RegTP jetzt aber auch mehr Befugnisse und kann endlich unseriöse Dialernummern sperren. Dazu bedarf es natürlich einer Beschwerde. Ich habe heute dort angerufen und siehe da, man will die bemängelte 0190er Nummer sperren. Was ist neu ?
Nun, zwar haben die Dialeranbieter eine Übergangsfrist zur Registrierung ihrer Dialer auf die neue Rufnummerngasse 09009.. bis Mitte Dezember, betreiben aber lieber weiter die 0190er Nummern. Nach Aussage der RegTP entfällt damit für alle Dialer mit 0190er Nummern ab dem 15.08.2003 aber der Zahlungsanspruch ! Man muß also keine pingeligen Beweise am PC mehr sichern. Die Tatsache, dass der Dialer eine 0190er Rufnummer benutzt und damit keine Zulassung hat reicht schon aus !
Dann ist der Dialer nämlich rechtswidrig -ohne Übergangsfrist !-
Wenn dann noch Beschwerden über trickreiche,oder verdeckte Einwahlen durch geschädigte Verbraucher hinzukommen, sperrt die RegTP die 0190er Nummer. Das Ganze geht völlig leicht über die Hotline der RegTP , allles nachzulesen auf deren Homepage unter www.regtp.de . Dort gibt es jetzt auch eine Broschüre zum Download " Was tun bei Rufnummermißbrauch". Auch dort steht drin, dass 0190er Dialer nicht mehr bezahlt werden müssen.
Bei Anruf in der RegTP wird lediglich die genaue 0190er Nummer abgefragt und nachgehakt, ob die Dialerverbindung nach dem 15.08.2003 zustandegekommen ist.
Man sollte also zukünftig alle Dialerrechnungen mit 0190er Rufnummern sofort der RegTP melden. Auch dürfte sich die Argumentation gegenüber den lästigen Inkassobüros sehr vereinfachen. Vorsätzlich rechtswidrige Forderungen einzutreiben könnte durchaus als versuchte Nötigung angesehen werden
Nun, zwar haben die Dialeranbieter eine Übergangsfrist zur Registrierung ihrer Dialer auf die neue Rufnummerngasse 09009.. bis Mitte Dezember, betreiben aber lieber weiter die 0190er Nummern. Nach Aussage der RegTP entfällt damit für alle Dialer mit 0190er Nummern ab dem 15.08.2003 aber der Zahlungsanspruch ! Man muß also keine pingeligen Beweise am PC mehr sichern. Die Tatsache, dass der Dialer eine 0190er Rufnummer benutzt und damit keine Zulassung hat reicht schon aus !
Dann ist der Dialer nämlich rechtswidrig -ohne Übergangsfrist !-
Wenn dann noch Beschwerden über trickreiche,oder verdeckte Einwahlen durch geschädigte Verbraucher hinzukommen, sperrt die RegTP die 0190er Nummer. Das Ganze geht völlig leicht über die Hotline der RegTP , allles nachzulesen auf deren Homepage unter www.regtp.de . Dort gibt es jetzt auch eine Broschüre zum Download " Was tun bei Rufnummermißbrauch". Auch dort steht drin, dass 0190er Dialer nicht mehr bezahlt werden müssen.
Bei Anruf in der RegTP wird lediglich die genaue 0190er Nummer abgefragt und nachgehakt, ob die Dialerverbindung nach dem 15.08.2003 zustandegekommen ist.
Man sollte also zukünftig alle Dialerrechnungen mit 0190er Rufnummern sofort der RegTP melden. Auch dürfte sich die Argumentation gegenüber den lästigen Inkassobüros sehr vereinfachen. Vorsätzlich rechtswidrige Forderungen einzutreiben könnte durchaus als versuchte Nötigung angesehen werden