A
Anonymous
Hallo Zusammen,
benötige ganz dringend Hilfe!
Vor ca. 3 Monaten hatte ich mir einen Dialer (0088 - EMSAT) eingefangen wovon ich natürlich erst nach Erhalt der Telefonrechnung merkte.
Anschließend das übliche Prozedere:
- Einzelverbindungsnachweis bei der Telekom anfordern
- strittigen Betrag von der Rechnung abziehen
- Einspruch bei der Telekom erheben
- Anzeige bei der Polizei (wovon ich bis heute auch noch nichts gehört habe)
Der Betrag wurde damals bis auf weiteres zurückgestellt.
Jetzt habe ich heute einen Anruf von der Telekom bekommen mit dem Angebot die Kosten für die Verbindung (insges. 140 Euro) zu teilen. Die Telekom würde mir soweit entgegenkommen:-((
Was ich nicht verstehe, wenn die Telekom Anspruch auf Bezahlung hätte, würden sie mir doch wohl nicht "entgegenkommen".
T-Com Sprecher Frank Domagalla äußerte aber unter anderem, dass die Telekom die Auszahlung der für die Dialer-Verbindungen fälligen Entgelte an die ausländischen Telefongesellschaften verweigere. "Wir wollen ein Signal setzen, dass mit uns dieses Geschäftsmodell nicht läuft" - so seine Aussage.
Weiter gibt es ja ein Gerichtsurteil vom GBH, Aktenzeichen: III ZR 96/03 vom 04. März 2004 in dem es heißt
Der BGH hat den Schutz von Internetnutzern vor heimlich installierten Programmen zur Anwahl teurer Telefonnummern erheblich gestärkt. Nach einem am 05.03.04 veröffentlichten Urteil muss der Kunde seinem Telefonnetzbetreiber nicht die hohen Kosten zahlen, die durch einen solchen Dialer verursacht worden sind, wenn ihm kein Verstoß gegen Sorgfaltspflichten vorzuwerfen ist. Lt. BGH ist der normale Internetnutzer nicht verpflichtet, Schutzprogramme gegen Dialer zu installieren.
Gilt dies nur für 0190er und 0900er Nummern?
Soll ich mich auf den Vergleichsvorschlag der Telekom einlassen?
DANKE für jegliche Hilfe.
Tanja Peschel
benötige ganz dringend Hilfe!
Vor ca. 3 Monaten hatte ich mir einen Dialer (0088 - EMSAT) eingefangen wovon ich natürlich erst nach Erhalt der Telefonrechnung merkte.
Anschließend das übliche Prozedere:
- Einzelverbindungsnachweis bei der Telekom anfordern
- strittigen Betrag von der Rechnung abziehen
- Einspruch bei der Telekom erheben
- Anzeige bei der Polizei (wovon ich bis heute auch noch nichts gehört habe)
Der Betrag wurde damals bis auf weiteres zurückgestellt.
Jetzt habe ich heute einen Anruf von der Telekom bekommen mit dem Angebot die Kosten für die Verbindung (insges. 140 Euro) zu teilen. Die Telekom würde mir soweit entgegenkommen:-((
Was ich nicht verstehe, wenn die Telekom Anspruch auf Bezahlung hätte, würden sie mir doch wohl nicht "entgegenkommen".
T-Com Sprecher Frank Domagalla äußerte aber unter anderem, dass die Telekom die Auszahlung der für die Dialer-Verbindungen fälligen Entgelte an die ausländischen Telefongesellschaften verweigere. "Wir wollen ein Signal setzen, dass mit uns dieses Geschäftsmodell nicht läuft" - so seine Aussage.
Weiter gibt es ja ein Gerichtsurteil vom GBH, Aktenzeichen: III ZR 96/03 vom 04. März 2004 in dem es heißt
Der BGH hat den Schutz von Internetnutzern vor heimlich installierten Programmen zur Anwahl teurer Telefonnummern erheblich gestärkt. Nach einem am 05.03.04 veröffentlichten Urteil muss der Kunde seinem Telefonnetzbetreiber nicht die hohen Kosten zahlen, die durch einen solchen Dialer verursacht worden sind, wenn ihm kein Verstoß gegen Sorgfaltspflichten vorzuwerfen ist. Lt. BGH ist der normale Internetnutzer nicht verpflichtet, Schutzprogramme gegen Dialer zu installieren.
Gilt dies nur für 0190er und 0900er Nummern?
Soll ich mich auf den Vergleichsvorschlag der Telekom einlassen?
DANKE für jegliche Hilfe.
Tanja Peschel