Hallo liebe Forenmitglieder!
Ich bin mir darüber bewusst, dass ähnliche Threads schon existieren, dennoch bitte ich wegen enormer Dringlichkeit um Verständnis!
Es geht um den selben Sachverhalt wie in meinem letzten Thread: Ein minderjähriger meldet sich auf einer Site an, bei der Anmeldung geht er einen mit Kosten verbundenen Vertrag ein - sprich der Vertrag ist unwirksam
Jahre vergehen...
Jetzt sagt sich aber der Anbieter, dass er es doch für eine mögliche Verhandlung so aussehen lassen könnte, als ob sich der Minderjährige erst angemeldet hat, als er schon erwachsen war!
Nun meine Frage(n):
(1) Die Anmeldung erfoglte ja über eine Emailadresse, währe es also ein guter Beweis, wenn der Minderjährige seine Emailadresse vor seinem 18. Geburtstag kündigt? Denn so könnte die Anmeldung über diese Adresse nach Einkehrung der Volljährigkeit nicht erfolgt sein.
(2) Mir wurde schon geraten, einen bestimmten Router zu nutzen, um zu Beweisen, dass Der Minderjährige sich zur Zeit der angeblichen Anmeldung gar nicht auf dieser besagten Website aufgehalten hatte. Welche Router kämen dafür in Frage?
(3) Gibt es noch sonstige Offensiven?
Ich freue mich auf viele Antworten und bitte abermals um Verständnis!
Grüße,
Hege
Ich bin mir darüber bewusst, dass ähnliche Threads schon existieren, dennoch bitte ich wegen enormer Dringlichkeit um Verständnis!
Es geht um den selben Sachverhalt wie in meinem letzten Thread: Ein minderjähriger meldet sich auf einer Site an, bei der Anmeldung geht er einen mit Kosten verbundenen Vertrag ein - sprich der Vertrag ist unwirksam
Jahre vergehen...
Jetzt sagt sich aber der Anbieter, dass er es doch für eine mögliche Verhandlung so aussehen lassen könnte, als ob sich der Minderjährige erst angemeldet hat, als er schon erwachsen war!
Nun meine Frage(n):
(1) Die Anmeldung erfoglte ja über eine Emailadresse, währe es also ein guter Beweis, wenn der Minderjährige seine Emailadresse vor seinem 18. Geburtstag kündigt? Denn so könnte die Anmeldung über diese Adresse nach Einkehrung der Volljährigkeit nicht erfolgt sein.
(2) Mir wurde schon geraten, einen bestimmten Router zu nutzen, um zu Beweisen, dass Der Minderjährige sich zur Zeit der angeblichen Anmeldung gar nicht auf dieser besagten Website aufgehalten hatte. Welche Router kämen dafür in Frage?
(3) Gibt es noch sonstige Offensiven?
Ich freue mich auf viele Antworten und bitte abermals um Verständnis!
Grüße,
Hege