Email Blind Copy

A

Anonymous

Ich habe durch Zufall festgestellt, dass ein Bekannter Email von mir per Cc an eine mir unbekannte Person weiterverschickt. Das war wohl ein Versehen und er wollte sie vermutlich per Blind Copy verschicken. Nun frage ich mich, wie viel weitere Mails er von mir wohl per Bcc weitergeschickt hat.
Diese Mails enthielten vertrauliche, private, aber auch geschäftliche Informationen.

Kann mir hier vielleicht jemand einen Rat geben, ob ich mich im Nachhinein dagegen wehren kann und meinen Bekannten dafür irgendwie zur Verantwortung ziehen kann ?
Oder ist es legal, dass er vertraulich Dinge einfach so weiterschickt ?

Danke für Hilfe !
 
Meine persönl. Meinung: wenn es nur um private Nachrichten geht, wirst Du zivil Dein Recht wegen des verletzten Briefgeheimnisses geltend machen müssen. Allerdings sollte wohl der Absender einer Nachricht (per E-Mail) diese kennzeichnen, dass deren Weitergabe an andere Personen nicht erwünscht ist. Was den geschäftlichen Aspekt betrifft, so zieht hier u.U. der § 17 Abs.1 UWG (Verrat von Geschäftsgeheimnissen), was womöglich auf einen Schadenerstatzanspruch hinaus läuft.
 
Hallo Gast!

Du hast die eMail-Adresse aus dem CC, was hindert Dich daran dort nachzufragen? Ein rechtliches Vorgehen ist in meinen Augen sinnfrei, wenn jemand Dein Vertrauen mißbraucht, brich den Kontakt ab oder lebe damit, daß die Person als Dein Sprachrohr arbeitet.

Generell ist es aber nicht so sehr ungewöhnlich, daß jemand eine vertraute 3. Person mitlesen läßt und sich mit dieser Person berät, so wie man auch am Telefon über die Probleme im Büro spricht.

Nebelwolf
 
Anonymous schrieb:
Ich habe durch Zufall festgestellt, dass ein Bekannter Email von mir per Cc an eine mir unbekannte Person weiterverschickt. Das war wohl ein Versehen und er wollte sie vermutlich per Blind Copy verschicken.
Eine Fehlinterpretation? Der Bekannte versendet Mails an Dich mittels CC: oder BCC: gleichzeitig an Dritte. Dafür kann es Gründe geben, die nur er beantworten kann. Wollte er aber Mails von Dir an ihn Dritten zugänglich machen, bräuchte er Deine Mails nur an diesen/diese Empfänger weiterleiten. Das ist in den meisten Mailprogrammen ein Mausklick. Dabei steht der Empfänger dann aber als neuer Adressat im To: Feld und Du würdest solche Mails gar nicht erhalten.

Wenn Dein Bekannter Dir Mails zusendet, dann kann er Dritte von seinen (!) Schreiben gleichzeitig in Kenntnis setzen, wenn er CC: oder wahlweise BCC: Adressierung nutzt. CC: Feldinhalte würdest Du dabei immer sehen. Insofern ist das m. E. in Ordnung, weil ziemlich deutlich. Falls er statt dessen die Blindkopie nutzt, so kann man darüber nachdenken, ob das menschlich in Ordnung ist. In der Regel bekommt man das aber gar nicht mit, denn über die BCC-Adressierung steht in der Mail, die Du erhälst, rein gar nichts. D. h., an der Stelle beginnt die Spekulation, die vermutlich andere Ursachen hat. Ein Hinweis auf eine bestehende Vertrauenskrise?

Es kann nun sein, dass Dein Bekannter Dir auf eine Deiner Nachrichten antwortet und dabei auch Dritte über BCC: in Kenntnis setzt. Ist dann Dein ursprüngliches Schreiben als Vollzitat enthalten, so hätte der Dritte die gesamte Information. Falls Du nun annimmst, der würde das regelmäßig tun, dürfte das bisherige Vertrauen zwischen Euch schon Risse bekommen haben. Vermutlich ist das von beiden Seiten belastet, denn Du unterstellst hier ihm ja etwas, wofür Du überhaupt keinen Beleg hast, weil BCC: Informationen in Mails an Dich niemals enthalten sind.

Anonymous schrieb:
Kann mir hier vielleicht jemand einen Rat geben, ob ich mich im Nachhinein dagegen wehren kann und meinen Bekannten dafür irgendwie zur Verantwortung ziehen kann ?
Oder ist es legal, dass er vertraulich Dinge einfach so weiterschickt ?
Man muss wohl damit leben, dass es Plaudertaschen gibt, die im guten Glauben an die Verschwiegenheit mitgeteilte Informationen ungeachtet dessen weitergeben. Soweit mit "irgendwie zur Verantwortung ziehen" gemeint ist, dass man rechtliche Schritte einleiten kann, so bin ich sehr skeptisch, dass man erfolgversprechend eine persönliche Enttäuschung so ahnden lassen kann. Du wirst ja sicher keine Staatsgeheimnisse ausgeplaudert haben, was zunächst auch vor allem für Dich riskant wäre. Nun suche einmal nach Möglichkeiten zu verhindern, dass jemand einem anderen sagt: "Du glaubst nicht, was mir der X neulich erzählt hat! ..." Du wirst schnell feststellen, dass das kaum geht. Von der Kolportage dieser Art ist das Leben voll. Und ob Information nun mündlich, per Mail, Brief, Fax, SMS oder wie auch immer erhalten wurden, spielt keine Rolle für deren Verwendung. Der Empänger ist in der Regel berechtigt sein persönliches Wissen nach eigenem Ermessen zu nutzen, auch dann, wenn das vom ursprünglichen Sender nicht gewollt ist. Beleidigung, Rufschädigung oder Kreditgefährdung und ähnliche Fälle einmal ausgenommen, hast Du praktisch nur die Möglichkeit, den Kontakt zu beenden. Das mag unbefriedigend sein, aber so ist die Welt.

M. Boettcher
 
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