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Hi Rahmat ,




zu 1: ist das irgendwo gerichtsnotorisch festgehalten, sprich bereits juristisch behandelt?

 Nach meinem Rechtsverständnis ist das Betrug und ich hätte keine Bedenken, dies auch vor einem

Gericht durchzufechten. Die Frage , die sich dabei vor allem stellt, was würde denn dann im EVN stehen?


zu2. Der liebe Gott hat sich offensichlich manchmal nicht recht entscheiden können, wo vorn und oben bzw hinten und unten ist.

Da gabs mal einen Spruch, ich weiß nicht mehr auf welchen Politiker der gemünzt war: Bei dem haben sie das Gesicht durch geschicktes Schminken aus seinem A..  hingekriegt  8)


in diesem Sinn

Tf


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