Guten Tag,
die Deutsche Telekom AG hat mir eine Leistung in Rechnung gestellt, welche von mir unbewußt und ungewollt über einen 190er-Dialer zustande kam. Auf Anfrage konnte mir die Telekom den Anbieter nicht nennen, da ich keinen Einzelverbindungsnachweis beantragt hatte. Ich
müsse auf meiner Festplatte Spuren des Anbieters ausfindig machen und persönlich gegen diesen vorgehen. Die Telekom besteht weiterhin via Mahnverfahren auf Ihren Forderungen an mich, da Sie den Anbieter ja schon bezahlt hat. Bin ich nun verpflichtet, die Forderungen der Telekom zu bezahlen, obwohl ich die Verbindung zu dem mir unbekannten Anbieter gar nicht gewollt habe?
die Deutsche Telekom AG hat mir eine Leistung in Rechnung gestellt, welche von mir unbewußt und ungewollt über einen 190er-Dialer zustande kam. Auf Anfrage konnte mir die Telekom den Anbieter nicht nennen, da ich keinen Einzelverbindungsnachweis beantragt hatte. Ich
müsse auf meiner Festplatte Spuren des Anbieters ausfindig machen und persönlich gegen diesen vorgehen. Die Telekom besteht weiterhin via Mahnverfahren auf Ihren Forderungen an mich, da Sie den Anbieter ja schon bezahlt hat. Bin ich nun verpflichtet, die Forderungen der Telekom zu bezahlen, obwohl ich die Verbindung zu dem mir unbekannten Anbieter gar nicht gewollt habe?