Einwendung gegen Rechnung-leider verspätet

Kähähä

Frisch registriert
Hallo!
Was passiert, wenn eine Einwendung nicht innerhalb der von der Telekom gesetzten 8-Wochen-Frist erfolgt - ist der Vertrag dann endgültig genehmigt und man kann gar nichts mehr machen, wenn man nach dem Urlaub bemerkt, dass sich ein Dialer eingeschlichen hat?

Kann man solche Genehmigungsfiktionen (oder ist das ein Schuldanerkenntnis) anfechten? Was bedeutet es, wenn die Telekom sagt, dass gesetzliche Ansprüche davon unberührt bleiben - welche sind damit gemeint?

Vielen Dank für Tipps!
 
Guckst du hier: Pressemitteilung BGH zum Urteil vom 24.06.2004

Endgültig verloren wäre dann übrigens nix - es wird nur schwieriger, einen ausführlichen EVN zu bekommen. Und ggf. muss der Kunde selbst in Klageposition tätig werden, um sein (abgeflossenes) Geld zurück zu erhalten - was sich als kritischer heraus gestellt hat, da die Beweislast dann mein Kunden liegt und naturgemäß schwerer argumentiert werden kann.

Ab zum Anwalt damit! Und zwar fix!!
 
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