Einstellung des Verfahrens gegen Kay Philipp S. geb. Sch.

Nicko1998

Sehr aktiv
Heute ging mir ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Berlin zu, dass man das Ermittlungsverfahren gegen den Obengenannten, Az 233 Js 5854/16 wegen Nötigung gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt habe, da kein hinreichender Tatverdacht gegen den Beschuldigten bestehen würde.

An einen derartigen Vorgang kann ich mich beim besten Willen nicht erinnern - auch die genannte Person ist mir gänzlich unbekannt. Es soll sich um einen Vorgang aus dem Jahr 2017 handeln.
StA Berlin schrieb:
"Eine Nötigung könne nicht erkannt werden, da Voraussetzung für eine Nötigung eine rechtswidrige Drohung mit einem empfindlichen Übel wäre. Diese Nötigung zur Durchsetzung eigener Ansprüche sei jedoch nicht als verwerflich und auch nicht als rechtswidrig anzusehen."

Weiß hier vielleicht jemand näheres, um mir auf die Sprünge zu helfen? Google gibt jedenfalls nichts über diese Person her.
 
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