Einschüchterungsfalle wahlinfo2009.de liegt bei Adwords auf der Lauer

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Auch bei den Zahlungserpressungsbriefen wird gesetzwidrig "beraten":

Auf Wahlomat Duplikat hereingefallen - Trotz sofortigem Widerspruchs trotzdem zahlen Internet-, Computerrecht frag-einen-anwalt.de
Unter Zuhilfenahme des §312d Abs. 3 Nr.2 des BGB erlischt das Recht zum Widerruf, wenn der Verbraucher die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst hat.
Richtig ist: http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html
Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch dann, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.
Da brennt also nichts an. Das Widerrufsrecht steht weiter voll zur Verfügung.
 
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Es ist bei wahlinfo2009.de völlig ausreichend, sein Widerspruchrecht gem. BGB § 312d 3 i.d.F. v. 04.08.2009 wahrzunehmen und sämtlichen eindrudelnden Forderungen formlos per E-Mail zu widersprechen oder sie in der Folge einfach völlig zu ignorieren.

Der Betreiber hat mir heute eine entsprechende E-Mail zukommen lassen, in er davon spricht, "aus Kulanz, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" meinen Widerruf zu akzeptieren und meine Daten zu löschen. (Das ist natürlich nur Rückzugsrhetorik.)

Allgemein empfiehlt es sich bei der Nutzlosbranche meiner Erfahrung nach, den Betreibern, den beauftragten Inkasso-Unternehmen bzw. den Rechtsanwälten gegenüber formlos aktiv anzubieten, mittels einer negativen Feststellungsklage die Rechtmäßigkeit der erhobenen Forderung prüfen zu lassen. Da keiner der Betreiber an einem ungünstigen Urteil (wie gegen Online Content Ltd., Mannheim) interessiert ist, wird schnell Ruhe einkehren.
 
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Bisher war es bei allen Einschüchterungsfallen seit mehr als vier Jahren mit vielen Millionen Betroffenen immer ausreichend, den gesamten Mahndroh-Müll ohne jede Reaktion zu ignorieren.

Nicht ein Einziger von den Zahlungserpressten musste zahlen (nach den bekannten Informationen).
 
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Latürnich. Aber wer tut schon gern einfach nichts?

(Und ja, Mahnbescheide werden bisweilen, manchmal, gelegentlic versandt; hier ist dann eine Reaktion nötig.)
 
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Aber wer tut schon gern einfach nichts?
Wer sich danach besser fühlt gegen die Wand geschrie(b)en zu haben, soll es tun. Bringen tut es sonst absolut nichts, außer diesem irrationalen Gefühl "etwas getan zu haben".
(Und ja, Mahnbescheide werden bisweilen, manchmal, gelegentlich versandt; hier ist dann eine Reaktion nötig.)
Vom Blitz getroffen zu werden ist bedeutend wahrscheinlicher. Sollte dieser negative Jackpot eintreffen:
Mahnbescheid bekommen: Was Sie jetzt wissen sollten: computerbetrug.de und dialerschutz.de

Schließlich schmeissen die Nutzlosen auch nicht gerne 23€ pro Mahnbescheid zum Fenster raus.
Soviel kostet der per Vorkasse
Da keiner der Betreiber an einem ungünstigen Urteil (wie gegen Online Content Ltd., Mannheim) interessiert ist, wird schnell Ruhe einkehren.

Das juckt die Mahnmüllroboter nicht die Bohne
So könnte es weitergehn

http://forum.computerbetrug.de/allg...t-den-betreibern-von-lebensprognose-test.html
 
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Es macht doch aber auch Spaß, sich bei denen zum Spaß anzumelden und Kosten zu verursachen.
Ich habe die bereits gestern gleich mal bei Ihrer Bank angeschissen.
Ansonsten habe ich heute keine Drohmail bekommen und natürlich mich gleich beschwert. Schließlich haben die mir mit dem RA gedroht (bibber) ... Und lachen soll ja gesund sein!
 
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Das ist einer der wenigen Wege denen wirkungsvoll in die Suppe zu spucken

Antwort der Bank:
"Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihren Warnhinweis zu gebührenpflichtigen Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Bundestagswahl.

Wir haben den Vorgang an die zuständigen Stellen (in unserem Hause die interne Revision) weitergeleitet und lassen ihn derzeit prüfen.

Seien Sie versichert, dass es nicht in unserem Interesse liegt, Internetbetrüger bei ihren Geschäften zu unterstützen."

Hoffen wir mal das beste ...
 
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http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/2/0,3672,7914338,00.html
Frau M. zahlte trotzdem. "Um meine Nerven zu schonen", wie sie im Gespräch mit heute.de erklärt. Sie wusste nicht, wie weit die Firma gehen würde. Und auf einen gerichtlichen Mahnbescheid aus Hamburg wollte sie es nicht ankommen lassen.

Insgesamt habe ihr die dreiste Abzocktechnik das Internet "vermiest", sagt Frau M., die aus Angst vor Repressalien ihren richtigen Namen nicht nennen möchte. Ihre Bücher werde sie auch weiterhin online kaufen. "Doch ein ungutes Gefühl bleibt", fügt Frau M. hinzu. "Selbst bei seriösen Angeboten."
Erpressungsopfer bleiben hilflos zurück.
 
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