Einer weniger

A

Anonymous

Einer hat Aufgegeben:

Die Artikel-Serie "Das Syndikus-Syndikat" wurde von mir am 31.5.2004 vom Netz genommen.

Um falschen Spekulationen gleich vorzubeugen: die Seite wurde nicht abgemahnt, es gibt auch keinen Zusammenhang mit anderen Syndikus-Abmahnungen gegen unliebsame Kritiker (wie etwa gegen "computerbetrug.de"). Vielmehr sind praktisch alle von mir geschilderten Sachverhalte (die in zwei Internet-Sitzungen am 13. und 22.2.2004 dokumentiert wurden) durch Änderungen der Betreiber hinfällig geworden und können nicht mehr wie beschrieben vom Leser nachvollzogen werden. Eine neue Behandlung des Themas ist daher notwendig. Diese wird aber nicht mehr auf klostermaier.de stattfinden, sondern in einem neuen Online-Projekt: www.Netreporter.de.

Ich würde mich freuen, wenn Sie ab Mitte Juni mal bei Netreporter.de vorbeischauen!

Andreas Klostermaier

31.5.2004


http://www.klostermaier.de/fvgreport/public/syndikus1.html
 
Ich glaube das hat wenig mit "Aufgegeben" zu tun.

Um ein Zitat aus dem Fokus zu bringen:

Es geht um "Fakten, Fakten, Fakten ..."

Worum es in diesem Forum geht - das wissen nur die jeweils einzelnden.

Ich denke das die Abmahnung von RA Syndikus nur der Anfang einer Welle ist.

- Verleumdung
- Geschäftsschädigung
- Eingriff in Persönlichkeitsrechte

und vieles mehr.

Bei ca. 2000 Dialerprojekten - man schaue sich bitte einfach nur die jeweiligen Kommentare an - gibt es sicherlich noch eine Menge Streitpunkte.

Und da hier jeder - alles - posten darf ( Anmeldung nicht erforderlich ) muss der Betreiber ein recht dickes Fell haben.

War schon ein schlauer Schauzug von Dialerschutz.de sein Forum aufzugeben. :wink:

Aber so gibt halt jeder aus unterschiedlichen Gründen etwas auf.

--
AKION
 
Anonymous schrieb:
Und da hier jeder - alles - posten darf ( Anmeldung nicht erforderlich ) muss der Betreiber ein recht dickes Fell haben.
Du unterliegst hier einem deutlichen Irrtum.
Die Moderatoren kontrollieren die meisten Artikel auf rechtskonformen Inhalt und falls Beanstandungspunkte vorhanden sind werden diese beseitigt oder der Artikel komplett gelöscht.
Das Argument mit der Anmeldung ist keines, da eine Anmeldepflicht keine effektive Inhaltskontrollmöglichkeit ist.
Wir haben in der Vergangenheit schon mehrfach gezeigt, dass wir auf berechtigte Beanstandungen kurzfristig reagieren.
Wenn die Anbieter der Meinung sind, man müsse mit Klagewellen um sich werfen statt den - echten - Dialog zu suchen, dann zeigt sich daran recht schön, dass es wohl nicht um ein sauberes Geschäft geht, sondern den Erhalt von Geldquellen. Wie die Gewinne produziert werden ist manchen Anbietern offensichtlich ziemlich egal.
 
Anonymous schrieb:
Ich denke das die Abmahnung von RA Syndikus nur der Anfang einer Welle ist.

- Verleumdung
- Geschäftsschädigung
- Eingriff in Persönlichkeitsrechte

und vieles mehr.

:gruebel:

Wem gegenüber werden denn diese unerlaubten Handlungen vom wem begangen?

Du meinst sicherlich jetzt nicht die "Verleumdung", wenn Abzocker als "Abzocker" bezeichnet werden, oder? Und wenn ein unerlaubtes Dialer-Geschäft mit zulässigen Rechtsmitteln beschränkt wird, meinst du das auch nicht, oder? Persönlichkeitsrechte - wessen? Die einer GmbH?

Falls gemeint ist, dass Meinungen hier diese Taten gegenüber den "Tätern" erfüllen, erbitte ich ausdrücklichen Beleg - ich kann dies nicht erkennen.

Wobei wir uns darüber einig sind, dass unerlaubte Handlungen (von allen Beteiligten) nicht zu dulden sind.

Und hier auch nicht geduldet werden.

Also: Butter bei die Fische.
 
Anonymous schrieb:
Ich denke das die Abmahnung von RA Syndikus nur der Anfang einer Welle ist.
- Verleumdung
- Geschäftsschädigung
- Eingriff in Persönlichkeitsrechte
und vieles mehr.
Der Anfang einer flachen Badewannenwoge:
http://www.beckmannundnorda.de/forumlgkoeln.html
LG Köln schrieb:
Vielmehr handelt es sich vorliegend um Schlussfolgerungen, die juristische Laien in Bezug auf einen konkreten, streitigen Sachverhalt vorgenommen haben. Bestehen für derartige Äußerungen konkrete Anknüpfungspunkte, so hat sie ein Betroffener auch dann hinzunehmen, wenn sich die von dem Äußernden vorgenommen juristische Einordnung bei genauer Prüfung als nicht haltbar oder jedenfalls umstritten herausstellen sollte (Wenzel, Das Recht der Word- und Bildberichterstattung, 4. Auflage, Rdnr. 4.57, 4.58 m.w.N.).

Ich glaube ich werde viel Popcorn anschaffen müssen :holy:
 
Wir sollten bald alle viel Popcorn kaufen.
Ganz besonders auch hierfür: :D
Eine neue Behandlung des Themas ist daher notwendig. Diese wird aber nicht mehr auf klostermaier.de stattfinden, sondern in einem neuen Online-Projekt: www.Netreporter.de.
Ich würde mich freuen, wenn Sie ab Mitte Juni mal bei Netreporter.de vorbeischauen!
 
Schaun mer mal - vielleicht löst sich alles sehr schnell in Wohlgefallen auf
:wink:

Ich habe zwar keine Kenntnis von Strategien etc., aber ich bin mir sicher, dass diese Schlagart entsprechende Reaktionen hervor ruft. Also: Popcorn ist geboten.

Wobei ich weiterhin auf die Antwort meiner Frage von oben warte ...
 
Für die hier dunkel angedrohten rechtlichen Schritte gibt es ja Präzedenzfälle. Im Golem-Forum verweist der Freiherr auf einen eigenen früheren Erfolg gegen eine beleidigende Äußerung in einem Gastbuch.

Es ging hier um folgenden Fall:
In den fraglichen Gästebucheinträgen hatte eine letztlich unbekannt gebliebene Person [] als "Arschloch" bezeichnet. Dieser wehrte sich dagegen gerichtlich. In einem weiteren Beitrag wurde über den [] behauptet, er sei ein "Parasit", den man "zum Schweigen" bringen sollte.

Die Inhaberin des Gästebuchs war der Meinung, dass diese Einträge noch vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt wären. Das LG Düsseldorf folgte dieser Auffassung nicht, sondern sah hierin Persönlichkeitsrechtsverletzungen und verurteilte die Inhaberin des Gästebuchs.
Quelle: http://www.golem.de/0208/21232.html

Derartige Ehrbeleidigungen gegen Einzelpersonen wird man in diesem Forum nicht finden (falls jemand es versuchen sollte, wird es umgehend gelöscht). Was man hier finden wird, sind negative Bewertungen allgemeiner oder auch konkreter Art gegen bestimmte Geschäftsmodelle - Stichwort "Abzocke", "Betrug" - die sich normalerweise im Rahmen der freien Meinungsäußerung halten. Und falls sich ein Betreiber solcher Geschäftsmodelle durch eine konkret gegen ihn gerichtete Äußerung verunglimpft fühlt, so ließe sich ja - "Fakten, Fakten, Fakten" !!! - sicherlich auch vor Gericht klären, ob im konkreten Fall derartige Bewertungen zulässig sind.

[Virenscanner: Ein paar Wörter vorsichtshalber eliminiert]
 
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