Ein wenig realitätsfern ist es schon, aber klammheimlich...

Telekomunikacja

Frisch registriert
... freue ich mich doch über das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main "Verkaufsaktionen von Rundfunk- und Fernsehgeräten in ALDI-Märkten lösen Zahlungspflicht für Rundfunkgebühren aus" (PDF), wonach auch Verbrauchermärkte Rundfunkteilnehmer im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrags sein können.
:dafuer:

Als Privatperson bin schließlich auch ich von der GEZ dazu gezwungen worden, Abgaben für ein nicht angeschlossenes und nicht verwendetes TV-Gerät in einer seltenst genutzten Zweitwohnung zu entrichten.
:dagegen:
 
Re: Ein wenig realitätsfern ist es schon, aber klammheimlich

Telekomunikacja schrieb:
... freue ich mich doch über das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main "Verkaufsaktionen von Rundfunk- und Fernsehgeräten in ALDI-Märkten lösen Zahlungspflicht für Rundfunkgebühren aus" (PDF), wonach auch Verbrauchermärkte Rundfunkteilnehmer im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrags sein können.

Wenn man sich allerdings vergegenwärtigt, das die GEZ vorher in einem anderen Bundesland versucht hatte, diese Tour gegen Aldi durchzuziehen und damit dergestalt gescheitert ist, das eine höhere Instanz ausgeschlossen war, dann kriegt das IMHO schon ein deutliches "Gschmäckle".

Es dann einfach noch mal in einem anderen Bundesland zu versuchen, solange bis man einen willfährigen Richter findet, ist IMHO mehr als nur Derbdreist™. :evil:

MfG
L.
 
Zurück
Oben