A
Anonymous
Im Nachbarforum (dialerschutz.de) wird ein Bericht (http://forum.webmart.de/wmmsg.cfm?id=1464360&sr=1&a=1&d=90&t=1339720)
der "Nürnberger Nachrichten" vom 6.5.2003 zitiert.
Dort wird ein verbraucherfreundliches Urteil erwähnt. Az.: 11 S 8162/02), Landesgericht Nürnberg-Fürth
Weder bei Dialerundrecht noch bei den gestrigen Meldungen habe ich das Aktenzeichen in dieser Schreibweise gesehen.
Ist es wirklich ein neues Urteil (was den positiven Trend der neueren Rechtssprechung festigen würde) oder ist genau dieser Fall unter einem anderen Aktenzeichen bereits dokumentiert.
der "Nürnberger Nachrichten" vom 6.5.2003 zitiert.
Dort wird ein verbraucherfreundliches Urteil erwähnt. Az.: 11 S 8162/02), Landesgericht Nürnberg-Fürth
Weder bei Dialerundrecht noch bei den gestrigen Meldungen habe ich das Aktenzeichen in dieser Schreibweise gesehen.
Ist es wirklich ein neues Urteil (was den positiven Trend der neueren Rechtssprechung festigen würde) oder ist genau dieser Fall unter einem anderen Aktenzeichen bereits dokumentiert.