Tonguru
Mitglied
Da verliert man den Glauben an die Justiz und fragt sich wirklich, welche "Pappnasen" hierzulande Recht sprechen dürfen:
(Wir liegen zur Zeit in einem Rechtsstreit mit der Telekom wegen unplausibler Rechnungen - keine Dialer - und mußten bereits feststellen, daß den Herrschaften leider oft die nötige technische Kenntnis fehlt und sie eher den - zumindest ihnen logisch erscheinenden - Ausführungen der Telekom folgen mögen als den vom Anwalt der Gegenseite präsentierten, oft nur von einem Fachmann nachzuvollziehenden, aber fundierten technischen Fallbeispielen) :-?
http://www.lawcommunity.de/urteile/5C286.02-20020913.html
http://www.lawcommunity.de/pdf/5C286.02-20020913.pdf
**********
Auszug:
Es ist ausschließlich Sache des Computer- bzw. Internetnutzers, Vorkehrungen zu treffen, die die Installation von Anwählprogrammen (Dialern) verhindern oder zumindest erheblich erschweren.
AG Dillenburg, Urt. v. 13.09.2002 – 5 C 286/02
Die Klägerin (Telekom) ist der Ansicht, dass der Beklagte unabhängig davon, ob die Verbindung durch ein automatisiertes Anwählprogramm ohne Wissen des Beklagten zu Stande gekommen sein sollte, von diesem beglichen werden muss, da die Verbindungen unter Nutzung des Telefonanschlusses des Beklagten und des Leitungsnetzes der Klägerin ausgeführt wurden. Der Beklagte hätte durch entsprechende Konfiguration seines Computers selbst dafür Sorge zu tragen, dass ein unbeabsichtigtes Einwählen in 0190-Servicenummern verhindert wird.
**********
Was mich am meisten stört, ist die Tatsache, daß diese ganze Dialermafia mit diesem Urteil quasi legalisiert wird!
Wozu haben wir Gerichte, wenn die uns nicht mehr vor solchen Machenschaften schützen, sondern uns selbst dafür verantwortlich machen, daß wir betrogen werden?
Heißt das also im übertragenen Sinn, ich muß selbst dafür Sorge tragen, daß mir keiner meine Brieftasche klaut, eine gewisse Vorsicht ist ja hier auch selbstverständlich, aber falls es jemandem gelingt, ist dies nicht strafbar? :roll:
Muß ich jetzt in einer Ritterrüstung auf die Straße, damit mich keiner niedermetzelt? Ist ja bekannt, daß da ne Menge Psychopathen draußen rum laufen.
Nächste Frage:
Welche Maßnahmen sind denn im Sinne des Gerichts ausreichend, die zunehmende Raffinesse der "Dialerindustrie" vor Augen haltend?
Wann bin ich ausreichend genug geschützt, um in einem solchen Fall den Prozeß gewinnen zu können?
Darf ich mit meinem PC denn überhaupt noch online gehen?
Darf ich denn noch Auto fahren, und reicht es aus, mich anzuschnallen?
Oder darf ich keine vielbefahrenen Straßen mehr benutzen?
Könnte mir ja einer rein fahren...
Verständlich jedoch, daß es die Telekom als "Leitungsbetreiber" nicht interessiert, wen ich anrufe und warum bzw. wie diese Verbindung zustande kam, sie hat mit der Verbindungserstellung ihren - kostenpflichtigen - Dienst erfüllt.
Die Klage hätte nicht von der Telekom gegen den Endkunden, sondern vom (betrogenen) Endkunden gegen den (zweifelhaften) Anbieter des Dialers stattfinden müssen, hier wurde wohl wieder versäumt, rechtzeitig die nötigen Schritte zu unternehmen.
Daß die Telekom den Anbieter (wieder mal) nicht nennt, zeigt jedoch erneut die Gleichgültigkeit dieses Konzerns - oder ein weiteres Mal (wie auch in unserem Fall) die Hilflosigkeit (manchmal auch Stümperhafitgkeit) des Rechtsanwalts des Opfers.
Nun ja, Leute, nehmt dieses Urteil als Warnung, nicht erst abwarten, bis die Telekom mahnt, sondern sofort gegen den Anbieter vorgehen bzw. Telekom auffordern, ihn zu nennen, und rechtliche Schritte einleiten!
(Wir liegen zur Zeit in einem Rechtsstreit mit der Telekom wegen unplausibler Rechnungen - keine Dialer - und mußten bereits feststellen, daß den Herrschaften leider oft die nötige technische Kenntnis fehlt und sie eher den - zumindest ihnen logisch erscheinenden - Ausführungen der Telekom folgen mögen als den vom Anwalt der Gegenseite präsentierten, oft nur von einem Fachmann nachzuvollziehenden, aber fundierten technischen Fallbeispielen) :-?
http://www.lawcommunity.de/urteile/5C286.02-20020913.html
http://www.lawcommunity.de/pdf/5C286.02-20020913.pdf
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Auszug:
Es ist ausschließlich Sache des Computer- bzw. Internetnutzers, Vorkehrungen zu treffen, die die Installation von Anwählprogrammen (Dialern) verhindern oder zumindest erheblich erschweren.
AG Dillenburg, Urt. v. 13.09.2002 – 5 C 286/02
Die Klägerin (Telekom) ist der Ansicht, dass der Beklagte unabhängig davon, ob die Verbindung durch ein automatisiertes Anwählprogramm ohne Wissen des Beklagten zu Stande gekommen sein sollte, von diesem beglichen werden muss, da die Verbindungen unter Nutzung des Telefonanschlusses des Beklagten und des Leitungsnetzes der Klägerin ausgeführt wurden. Der Beklagte hätte durch entsprechende Konfiguration seines Computers selbst dafür Sorge zu tragen, dass ein unbeabsichtigtes Einwählen in 0190-Servicenummern verhindert wird.
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Was mich am meisten stört, ist die Tatsache, daß diese ganze Dialermafia mit diesem Urteil quasi legalisiert wird!
Wozu haben wir Gerichte, wenn die uns nicht mehr vor solchen Machenschaften schützen, sondern uns selbst dafür verantwortlich machen, daß wir betrogen werden?
Heißt das also im übertragenen Sinn, ich muß selbst dafür Sorge tragen, daß mir keiner meine Brieftasche klaut, eine gewisse Vorsicht ist ja hier auch selbstverständlich, aber falls es jemandem gelingt, ist dies nicht strafbar? :roll:
Muß ich jetzt in einer Ritterrüstung auf die Straße, damit mich keiner niedermetzelt? Ist ja bekannt, daß da ne Menge Psychopathen draußen rum laufen.
Nächste Frage:
Welche Maßnahmen sind denn im Sinne des Gerichts ausreichend, die zunehmende Raffinesse der "Dialerindustrie" vor Augen haltend?
Wann bin ich ausreichend genug geschützt, um in einem solchen Fall den Prozeß gewinnen zu können?
Darf ich mit meinem PC denn überhaupt noch online gehen?
Darf ich denn noch Auto fahren, und reicht es aus, mich anzuschnallen?
Oder darf ich keine vielbefahrenen Straßen mehr benutzen?
Könnte mir ja einer rein fahren...
Verständlich jedoch, daß es die Telekom als "Leitungsbetreiber" nicht interessiert, wen ich anrufe und warum bzw. wie diese Verbindung zustande kam, sie hat mit der Verbindungserstellung ihren - kostenpflichtigen - Dienst erfüllt.
Die Klage hätte nicht von der Telekom gegen den Endkunden, sondern vom (betrogenen) Endkunden gegen den (zweifelhaften) Anbieter des Dialers stattfinden müssen, hier wurde wohl wieder versäumt, rechtzeitig die nötigen Schritte zu unternehmen.
Daß die Telekom den Anbieter (wieder mal) nicht nennt, zeigt jedoch erneut die Gleichgültigkeit dieses Konzerns - oder ein weiteres Mal (wie auch in unserem Fall) die Hilflosigkeit (manchmal auch Stümperhafitgkeit) des Rechtsanwalts des Opfers.
Nun ja, Leute, nehmt dieses Urteil als Warnung, nicht erst abwarten, bis die Telekom mahnt, sondern sofort gegen den Anbieter vorgehen bzw. Telekom auffordern, ihn zu nennen, und rechtliche Schritte einleiten!