A
Anonymous
Es gibt bei dialerundrecht wieder einmal ein frisches Urteil, sogar ein verbraucherfreundliches.
Die Gegenseite hat es mal wieder mit Textbausteinen versucht und "vergeigt"
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/aghamburgaltona020803.htm
Was war das eigentlich für eine Telefongesellschaft mit Sitz in Elmshorn? Wenn ich raten müßte, würde ich sagen, dass diese mit T anfängt (aber nicht die Telekom)
Bemerkenswert ist auch, dass das Gericht sozusagen amtlich die Existenz von Autodialern für ernstlich möglich hält.
Gemeint ist dieser Absatz:
Zitat Anfang:
Angesichts des in letzter Zeit vermehrt auftretenden Missbrauchs von 0190-Nummern und insbesondere von sogenannten "dialern", die ohne jedes Zutun des Nutzers allein bei Anzeige einer bestimmten Internetseite auf den Computer des Nutzers heruntergeladen und unbemerkt im Hintergrund ausgeführt werden, kann jedenfalls nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass die Verbindung im Einverständnis des Nutzers durch Betätigen eines entsprechenden Bestätigungsfeldes in der Software oder im Fall von Telefonverbindungen durch Betätigen einer Taste erteilt worden ist.
Zitat Ende
Die Gegenseite hat es mal wieder mit Textbausteinen versucht und "vergeigt"
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/aghamburgaltona020803.htm
Was war das eigentlich für eine Telefongesellschaft mit Sitz in Elmshorn? Wenn ich raten müßte, würde ich sagen, dass diese mit T anfängt (aber nicht die Telekom)
Bemerkenswert ist auch, dass das Gericht sozusagen amtlich die Existenz von Autodialern für ernstlich möglich hält.
Gemeint ist dieser Absatz:
Zitat Anfang:
Angesichts des in letzter Zeit vermehrt auftretenden Missbrauchs von 0190-Nummern und insbesondere von sogenannten "dialern", die ohne jedes Zutun des Nutzers allein bei Anzeige einer bestimmten Internetseite auf den Computer des Nutzers heruntergeladen und unbemerkt im Hintergrund ausgeführt werden, kann jedenfalls nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass die Verbindung im Einverständnis des Nutzers durch Betätigen eines entsprechenden Bestätigungsfeldes in der Software oder im Fall von Telefonverbindungen durch Betätigen einer Taste erteilt worden ist.
Zitat Ende